Konzentration auf alltagsrelevante Rechtsgebiete und
Sachverhalte Leitidee meines Dienstleistungskonzeptsist
die
schwerpunktmäßige Konzentration meiner anwaltlichen Tätigkeit
auf besonders alltagsrelevante Rechtsgebiete bzw. zugehörige
Sachverhalte. Sehr häufig betrifft die Nachfrage meiner anwaltlichen
Dienstleistungen
-
nicht nur von Geschäftsmandanten - Fragestellungen zu Sachverhalten aus
verschiedenen
Rechtsgebieten. Denn die Realität ist so
komplex, dass die praktische Bearbeitung eines konkreten Rechtsproblems
oft verschiedene Rechtsgebiete betrifft. Bei der Fallbearbeitung ist
es daher erforderlich, in mehrere Rechtsgebiete übergreifenden Lebenssachverhalten bzw. Lebenslagen zu denken und einen integrierenden Lösungsansatz zu erarbeiten.
Bezeichnung "Kanzlei für Immobilien- und Wirtschaftsrecht" Ein großer Teil der von mir bearbeiteten Rechtsgebiete gruppiert sich um das Leitthema Immobilien, was die Kanzleibezeichnung in Bezug auf das Immobilienrecht
erklärt. Der überwiegende Teil der Rechtsgebiete und Sachverhalte, die ich bearbeite, sind zugleich auch
wesentliche juristische Materien im Zusammenhang mit der gewerblichen
Tätigkeit meiner Geschäftsmandanten - also wirtschaftlich relevantes Recht -, worauf ich mit dem übergreifenden Begriff Wirtschaftsrecht
in der Kanzleibezeichnung besonders hinweisen möchte.
Überblick über die Rechtsgebiete Die Vorstellung der von mir bearbeiteten Rechtsgebiete auf den folgenden Seiten enthält jeweils einen kurzen Überblick über
das Rechtsgebiet,
die Zielgruppen,
mein Dienstleistungsangebot.
Weitere Rechtsgebiete Vorstehend nicht aufgeführte Rechtsgebiete bearbeite ich in der Regel nicht. Selbstverständlich können Sie mir auch diesbezügliche Fragen stellen. Wenn sich herausstellen sollte, dass ich Ihnen in der Sache nicht selbst weiterhelfen kann, bin ich häufig zumindest in der Lage, Ihnen eine kompetente Kollegin bzw. einen kompetenten Kollegen zu benennen. Auf entsprechende Empfehlungen können Sie mich gerne jederzeit ansprechen. Selbstverständlich beziehe ich auch vorstehend nicht aufgeführte Rechtsgebiete bei der konkreten Bearbeitung Ihrer Angelegenheit mit ein, sofern dies im Sinne eines integrierten Lösungsansatzes erforderlich ist. Gelegentlich spielt beispielsweise in immobilienrechtlichen Angelegenheiten das Erbrecht eine große Rolle, und auch familienrechtliche Fragestellungen können in Einzelfällen von Bedeutung sein. Nur bearbeite ich diese Rechtsgebiete nicht schwerpunktmäßig, da ihnen in meinem Dienstleistungskonzept keine Kernfunktion zukommt.