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TÄTIGKEITSPROFIL
17.09.2007
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Mein anwaltliches Tätigkeitsprofil                                                                     

    Als Anwalt Ihres Vertrauens
· berate ich Sie in Ihren privaten oder geschäftlichen Rechtsangelegenheiten im Einzelfall
  oder laufend im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung, 
· übernehme ich für Sie die Überprüfung von Vertragsentwürfen sowie die Anfertigung
  von Verträgen und AGBs unter besonderer Berücksichtigung Ihrer Interessen,
· vertrete ich engagiert Ihre rechtlichen Interessen in Verhandlungen, in außergerichtlichen
  Streitigkeiten und in Prozessen,
· sorge ich für den konsequenten Einzug Ihrer Forderungen im Rahmen von Inkasso- oder
  Zwangsvollstreckungsverfahren. 

Einzelanwalt 
Ich lege großen Wert auf persönliche Atmosphäre, greifbare Verantwortung und individuellen Service. Den anonymen "Charme" einer Großkanzlei will und kann ich meinen Mandanten nicht bieten. Ihre rechtlichen Anliegen und Probleme versuche ich mir stets zu eigen zu machen, und delegiere sie nicht kanzleiintern auf andere Mitarbeiter, die mit den Mandanten keinen persönlichen Kontakt haben. Mit meinen anwaltlichen Dienstleistungen biete ich weder den umfassenden "full service" einer auf allen Rechtsgebieten tätigen Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei oder einer anonymen Anwaltsfabrik noch eine einseitige Spezialisierung auf ein eng umgrenztes Rechtsgebiet oder gar einzelne Teilbereiche hiervon. Leitidee meines juristischen Dienstleistungskonzepts ist die Rechtsberatung, Vertragsgestaltung und Rechtsvertretung in sich ergänzenden und aufeinander abgestimmten Rechtsgebieten mit hoher Alltagsrelevanz und praktischem Nutzen für meine Mandanten.

Kooperationen
Sollte ich Ihnen in speziellen rechtlichen Fragen oder in Rechtsgebieten, die ich grundsätzlich nicht bearbeite, nicht persönlich weiterhelfen können, werde ich Ihnen hierfür kompetente Kolleginnen oder Kollegen empfehlen, an die Sie sich vertrauensvoll wenden können. Soweit Ihre Angelegenheit entsprechend vielschichtig ist oder Sie mich ausdrücklich als Ansprechpartner beibehalten wollen, ist in diesen Fällen auch eine gemeinsame Bearbeitung möglich. Selbstverständlich kooperiere ich bei Bedarf gerne auch mit Steuerberatern und sonstigen Fachberatern Ihres bereits bestehenden Beraternetzwerks.

Forensische Vertretungsbefugnis
Als Rechtsanwalt bin ich berechtigt, vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie den Gerichten der besonderen Gerichtsbarkeit (insbesondere Arbeitsgerichte und Verwaltungsgerichte) in Deutschland aufzutreten. Das bedeutet, dass ich Ihre Interessen bei allen genannten Gerichten im weiteren Umkreis von Esslingen/Stuttgart für Sie wahrnehmen kann. Vor anderen Gerichten arbeite ich auf Ihren Wunsch gerne mit geeigneten Kolleginnen oder Kollegen zusammen, falls wegen der langen Anreise eine solche Kooperation wirtschaftlich günstiger ist.

Gesetzlicher Rahmen der Anwaltstätigkeit 
Der umfassend ausgebildete und geprüfte Rechtsanwalt ist der gesetzlich hierzu berufene unabhängige Rechtsberater und Rechtsvertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO). Von Beratern anderer beruflicher Herkunft unterscheidet ihn dabei grundsätzlich, dass er als "unabhängiges Organ der Rechtspflege" über das Merkmal der professionellen Ausbildung hinaus auch von Gesetzes wegen bestimmten weiteren Mindestanforderungen genügen muss:
  • Verschwiegenheit: Als Rechtsanwalt bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet und habe gegenüber Gerichten und Behörden ein Aussageverweigerungsrecht.
  • Loyalität: Gesetzlich geregelt ist auch das ausdrückliche Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen durch den Anwalt - eine berufsrechtliche Vorschrift, die Rechtsanwälte grundsätzlich von anderen beratenden Berufen unterscheidet.
  • Sicherheit: Da kein Mensch - und damit auch kein Rechtsanwalt - perfekt ist, müssen Rechtsanwälte eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, um zugelassen zu werden. Über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme hinaus habe ich zur Absicherung meiner Mandanten gegen Vermögensschäden bei eventuell auftretenden Fehlern eine Versicherung in Höhe von bis zu € 1 Million je Versicherungsfall abgeschlossen.
  • Unabhängigkeit: Und last, but not least bin ich als Rechtsanwalt unabhängig und ausschließlich den Interessen meines Mandanten verpflichtet! Können dies andere Berater mit den Interessen ihrer jeweiligen Auftrag- bzw. Arbeitgeber im Hintergrund auch von sich behaupten?   
        
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