Rechtsgebiet Ähnlich dem Mietrecht ist das Wohnungseigentumsrecht von besonderer praktischer Relevanz. Dies ergibt sich bereits aus der Zahl von über 4 Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland. Die besondere rechtliche Konstruktion des alleinigen Sondereigentums an der jeweiligen Wohnung und des gemeinschaftlichen Eigentums am Grundstück und am Gebäude außerhalb der Wohnungen erweist sich in der Praxis immer wieder als äußerst konfliktträchtig. Streitigkeiten mit Miteigentümern können z.B. aus der Nutzung des Sondereigentums resultieren. Häufig entzweien Meinungsverschiedenheiten bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums die Miteigentümer untereinander oder die Eigentümergemeinschaft auf der einen und die Hausverwaltung auf der anderen Seite. Je größer eine Eigentümergemeinschaft ist, desto größer ist auch die Gefahr einer Ausuferung derartiger Streitigkeiten, insbesondere wenn wenn sich Eigennutzer und Kapitalanleger gegenüberstehen. Jeder Rechtsstreit innerhalb einer Gemeinschaft schmälert den Wert des Eigentums jedes Einzelnen. Denn niemand erwirbt eine Eigentumswohnung in einer als zerstritten bekannten Eigentümergemeinschaft zu einem marktüblichen Preis. Ratsam ist daher die schnelle und einvernehmliche Beilegung von Streitfällen und als hilfreich erweist sich dabei immer wieder die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts.
Zielgruppen In diesem Rechtsgebiet berate und vertrete ich private und gewerbliche Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwaltungsbeiräte und gewerbliche Hausverwaltungen in allen Rechtsfragen der Verwaltung von Wohnungseigentum.
Dienstleistungen Ich biete Unterstützung bei der Begründung von Wohnungseigentümergemeinschaften im Hinblick auf die entscheidenden Weichenstellungen in der Teilungserklärung, bei der Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gegenüber Miteigentümern und/oder der Hausverwaltung und bei der Vorbereitung von Beschlüssen. Bei der gerichtlichen Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung bzw. bei sonstigen Wohnungseigentumsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit vertrete ich die Antragsteller- oder die Antragsgegnerseite. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für die Prüfung und den individuellen Entwurf von Verträgen aller Art im Zusammenhang mit der Verwaltung von Wohnungseigentum zur Verfügung und unterstütze Sie gegebenenfalls bei hieraus resultierenden Streitigkeiten. Die beispielhafte Darstellung von Dienstleistungen in diesem Rechtsgebiet erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Dienstleistungen Sollten Sie ergänzende Fragen zu meinem Dienstleistungsangebot im Bereich des Wohnungseigentumsrechts haben, beantworte ich Ihnen diese selbstverständlich gerne auch persönlich. Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf.
Rechtsberatung Auch für eine individuelle Rechtsberatung in einer das Wohnungseigentumsrecht betreffenden Angelegenheit stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Nutzen Sie einfach meine Beratungsangebote.
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