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BAURECHT PRIVAT - Rechtsanwalt in Esslingen
19.09.2007
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Rechtsthemen [ Baurecht Privat ]


Baurecht Privat (Bauvertragsrecht)

Ich berate und vertrete Sie
im privaten Baurecht (Bauvertragsrecht). So wird - im Unterschied zum öffentlichen Baurecht oder Bauverwaltungsrecht (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht) - die im Bürgerlichen Gesetzbuch in dem Untertitel Werkvertrag geregelte Rechtsmaterie bezeichnet. Gegenstand eines Bauvertrages zwischen einem Auftraggeber oder Besteller (Bauherr) und einem Auftragnehmer (Unternehmer) ist die Erbringung von Bauleistungen, z.B. die Erstellung eines fertigen Neubaus (Schlüsselfertigbau), einzelner Teile davon (Rohbau), von Umbauten, Renovierungsarbeiten oder von Einzelleistungen (z.B. Maurer-, Malerarbeiten, Installation, Heizungsbau). Auftragnehmer von Leistungen einzelner Gewerke sind oft Handwerksbetriebe. Bauunternehmer, die umfassende Bauleistungen teils selbst, teils durch Beauftragung anderer Firmen (Subunternehmer) erbringen, werden auch als Generalunternehmer bezeichnet. Ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen sind die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) sowie DIN-Vorschriften und andere Ingenieur- und Handwerksregeln für dieses Rechtsgebiet von Bedeutung. Bei Planung und Durchführung eines Bauvorhabens machen viele Baubeteiligte zwangsläufig Bekanntschaft mit diesem Rechtsgebiet, da hierbei oftmals erhebliche Probleme auftreten. Diese reichen z.B. von verspäteter Herstellung über Mängel und Schäden bis zu ausbleibenden Zahlungen von Bauherren oder Generalunternehmern.

Wen ich unterstützen kann
In diesem Rechtsgebiet berate und vertrete ich z.B. Immobilieneigentümer, Mieter, Architekten, Bauunternehmer und Handwerker unterschiedlicher Gewerke.
          Mandanten

Wie ich Sie unterstützen kann
Angesichts der Fülle möglicher rechtlicher und praktischer Probleme bei der Durchführung von Bauvorhaben empfiehlt sich für die Auftrageber- und für die Auftragnehmerseite bereits vorbereitend und baubegleitend eine frühzeitige und umfassende Rechtsberatung. Im Realisierungsstadium ist aus Sicht des Auftraggebers häufig eine Forcierung der Fertigstellung oder der Abnahme von Bau- und Werkleistungen mit anwaltlicher Unterstützung erforderlich. Bei auftretenden Mängeln unterstütze ich Sie zur Durchsetzung berechtigter bzw. zur Abwehr unberechtigter Gewährleistungsansprüche umfassend bei der Schadensfeststellung und -regulierung, wenn erforderlich vertrete ich Sie bei der Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens. Im Streitfall unterstütze ich Sie außergerichtlich bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Erfüllungs-, Gewährleistungs-, Schadensersatz und Vergütungsansprüchen sowie im Falle des Scheiterns außergerichtlicher Einigungsversuche bei der Durchführung entsprechender Gerichtsverfahren. Selbstverständlich übernehme ich für Sie auch die Prüfung von Bau- und Werkverträgen oder die individuelle Gestaltung solcher Verträge. Schwerpunkte liegen hier u.a. bei der vertraglichen Absicherung von Vergütungs- und Gewährleistungsansprüchen. Die beispielhafte Darstellung von Dienstleistungen in diesem Rechtsgebiet erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
          Rechtspraxis

Gerne beantworte ich Ihre Fragen

Dienstleistungen
Sie haben Fragen zu meinem Dienstleistungsangebot, insbesondere auch zu den voraussichtlichen Kosten? Sprechen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir: per Telefon - per eMail - per WhatsApp.

 
Rechtsberatung
Auch für eine individuelle Rechtsberatung in einer das Private Baurecht (Bauvertragsrecht) betreffenden Angelegenheit stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Nutzen Sie einfach meine Beratungsangebote.

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