Tätigkeitsbereich Immobilienrecht In diesem Tätigkeitsbereich berate und vertrete ich Sie als Beteiligte an Bauvorhaben als Auftraggeber oder als Auftragnehmer sowie in Fragen der Eigentumsübertragung, der Vermietung, der Nutzung und Verwaltung sowie der Vermittlung von Immobilien. Der Tätigkeitsbereich Immobilienrecht umfasst folgende Rechtsgebiete:
Nachbarrecht (Privat- und öffentlich-rechtliches Nachbarrecht, Nachbarrechtliche Vereinbarungen)
Alltagsrelevanz des Immobilienrechts Im Alltag kommt nahezu jeder früher oder später, privat oder beruflich mit Rechtsfragen des Immobilienrechts in Berührung. Praktisch jeder ist entweder Eigentümer oder Mieter einer Immobilie, ist an Bau- und Renovierungsvorhaben beteiligt, bedient sich der Hilfe eines Maklers oder muss sich mit seinen Nachbarn verständigen.
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