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PRIVATMANDANTEN
18.09.2007
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Mandanten [ Privatmandanten ] Geschäftsmandanten / Ehrenamt / Vereine / Terminsvertretung


Privatmandanten: Verbraucher und Arbeitnehmer

Wer ist Privatmandant?
Privatmandant sind Sie, wenn Ihr rechtliches Problem ausschließlich Ihre Privatsphäre betrifft, also weder einer gewerblichen noch einer freiberuflichen selbstständigen Berufstätigkeit zugeordnet werden kann. Bei Arbeitnehmern gilt jedoch auch die Berufstätigkeit als Teil der Privatsphäre. In allen Fällen, in denen Ihr rechtliches Problem Ihre Privatsphäre betrifft - als Arbeitnehmer also auch in Fragen des Arbeitsrechts - gelten Sie als Verbraucher und profitieren von allen gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen.

Tätigkeitsbereiche und Rechtsgebiete für Privatmandanten
Im Tätigkeitsbereich Immobilienrecht können alle Rechtsgebiete für Privatmandanten praxisrelevant werden, z.B. als Vertragspartner in Fragen des Immobilienvertragsrechts (z.B. Streitigkeiten über Mängelgewährleistung beim Immobilienkaufvertrag) oder in Fragen des Miet- oder Wohnungseigentumsrechts (z.B. formale Anforderungen und Rechtmäßigkeit von Betriebskostenabrechnungen, Fragen zu Schönheitsreparaturen, Meinungsverschiedenheiten unter mehreren Wohnungseigentümern) sowie als Auftraggeber in Fragen des Bauvertragsrechts (Streitigkeiten mit Handwerkern). Im Tätigkeitsbereich Wirtschaftsrecht gilt dies ebenso in Ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer für das Arbeitsrecht (Kündigungsschutz und diverse arbeitsvertragliche Fragestellungen) sowie als Vertragspartner für das Vertragsrecht inklusive Internetrecht (z.B. Streitigkeiten mit Dienstleistern, Fragen des Kaufrechts oder des allgemeinen Verbraucherschutzes, auch im Internet).    
          Tätigkeitsbereiche

Dienstleistungen für Privatmandanten 
Grundsätzlich richtet sich mein gesamtes Dienstleistungsangebot an Privatmandanten. Im Bereich Dienstleistungen finden Sie umfangreiche Informationen hierüber. Auf einige ausgewählte Angebote möchte ich jedoch bereits an dieser Stelle besonders hinweisen.
          Dienstleistungen

     Vertragsgestaltung
Wenn Ihnen ein Vertragsentwurf vorgelegt wird oder Sie einen solchen selbst angefertigt haben, sollten Sie mittels einer professionellen kurzen Begutachtung des Entwurfs feststellen zu lassen, ob der Vertrag tatsächlich Ihren Interessen entspricht und diese rechtswirksam absichert. Beachten Sie bitte, dass bei der Erstellung notarieller Vertragsentwürfe grundsätzlich nur auf deren juristische Korrektheit geachtet wird, häufig jedoch nicht darauf, ob die Vertragsklauseln in allen Fällen auch tatsächlich den konkreten Sachverhalt vollständig ausschöpfen und ob insbesondere auch Ihre individuellen Interessen wirklich angemessen berücksichtigt werden. Der Notar ist gegenüber den Vertragsparteien neutral und kein Interessenvertreter einer dieser Parteien. Aus diesem Grund biete ich kurzfristige Vertragsprüfungen kostengünstig an. Ebenso entwerfe ich für Sie neue Verträge oder überarbeite vorhandene Verträge umfassend, um sie dem aktuellen Rechtsstand anzupassen. Besonders günstig ist das Angebot einiger Standardverträge.  
          Vertragsprüfung          Vertragsanfertigung          Standardverträge

     Unfallregulierung
Wenn Sie einen unverschuldeten Verkehrsunfall hatten, ist es stets ratsam, die Regulierung des Unfallschadens einem Rechtsanwalt zu übertragen, damit Sie von der gegnerischen Haftpflichtversicherung auch den Schadensersatz erhalten, der Ihnen tatsächlich zusteht. Außer den reinen Sachschadenskosten können Sie meist noch einige weitere wichtige Anspruchspositionen geltend machen. Hierzu gehören auch die Ihnen entstandenen Anwaltskosten, die ebenfalls der Unfallverursacher bzw. seine Haftplichtversicherung trägt. Auch die Unfallregulierung lässt sich schnell, bequem, zu jeder Zeit und von jedem Ort aus online erledigen.
          Unfallregulierung

     Inkasso
Mein Serviceangebot Inkasso richtet sich zwar in erster Linie an Geschäftsmandanten, es steht aber selbstverständlich auch Privatmandanten für einzelne oder gelegentliche Inkassoaufträge zur Verfügung. Sollten Sie erfolglos fällige Zahlungen angemahnt haben und nun ratlos sein, wie Sie ohne großen Aufwand und unüberschaubare Kosten weiter verfahren können, dann informieren Sie sich über mein Inkasso-Angebot. Schnell, bequem, zu jeder Zeit und von jedem Ort können Sie mir Ihre Forderung online zum Einzug übermitteln.  
          Externes-Inkasso




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