Gebührenteilung oder Pauschalvergütung Gerne übernehme ich Prozess-/Terminsvertretungen im Rahmen von Korrespondenzmandaten auf Gebührenteilungsbasis oder gegen Vereinbarung einer Pauschalvergütung. Sprechen Sie mich einfach an. Nach Möglichkeit stehe ich auch kurzfristig zur Verfügung. |
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Mein Angebot gilt für folgende Gerichte Ich übernehme Ihre Vertretung in Untervollmacht grundsätzlich gerne vor den Amtsgerichten Esslingen a.N., Kircheim/Teck, Nürtingen, Stuttgart, Stuttgart-Bad Cannstatt und Waiblingen, vor dem Landgericht Stuttgart, vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart sowie vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht Stuttgart. In geeigneten Fällen übernehme ich Ihre Vertretung bei Bedarf gerne auch auch vor anderen entsprechenden Gerichten in Baden-Württemberg. Fragen Sie einfach kurz an. |
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Sorgfalt wie bei eigenen Mandaten Übertragene Mandate bearbeite ich selbstverständlich ebenso sorgfältig wie eigene Mandate. Nach Übersendung der erorderlichen Unterlagen an mich erhalten Sie eine umgehende Terminsbestätigung sowie im Anschluss an den Termin einen aussagekräftigen Terminsbericht. |
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Terminabklärung Gerne stehe ich Ihnen bei Bedarf für eine rasche Terminabklärung zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf. |
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