Sie haben die Wahl Eine in Bezug auf den Beratungsumfang und die hierfür anfallende Vergütung abgestufte Skala von Beratungsdienstleistungen dient der Rechtsberatung im Einzelfall:
*) Auf Wunsch ergänzend zum persönlichen Beratungsgespräch oder zur Telefon-Beratung gegen entsprechenden Aufpreis mit einer schriftlichen Zusammenfassung des Beratungsergebnisses.
Verträge und AGB Vertragsprüfungen erfolgen im Rahmen einer Erstberatung. Allgemeine Informationen zu Fragen der Vertragsgestaltung finden Sie in der entsprechenden Rubrik.