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Beratungsservice-Vertrag

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  Beratungsservice-Angebot für Verbandsmitglieder

Berufs- und Interessenverbände vertreten meist ein bestimmtes Interessengebiet, das sich auch auf die hierfür relevanten rechtlichen Aspekte erstreckt (z.B. WEG-Recht für Hausverwalter, Mietrecht für Vermieter oder Mieter, Werkvertragsrecht für Handwerker, Urheberrecht für Künstler etc.). Nicht nur für die Verbandsführungen selbst, sondern auch für die Mitglieder der Verbände ist die kontinuierliche Möglichkeit einer Rechtsberatung in den betroffenen Rechtsgebieten von großem Nutzen.       

  Mein Beratungsangebot

Im Rahmen eines Beratungsservice-Vertrages biete ich Berufs- und Interessenverbänden eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit an, die einen besonderen Mitgliederservice ermöglicht:

  • Die Verbandsmitglieder können nach Anmeldung durch ihren Verband jederzeit eine persönlich, telefonisch oder online durchgeführte Rechtsberatung im Rahmen einer Erstberatung in den für das Verbandsinteresse relevanten Rechtsgebieten in Anspruch nehmen.
  • Pro erfolgter Beratung wird dem Verband eine einheitliche pauschale Vergütung in Rechnung gestellt und in bestimmten Zeitabständen (z.B. quartalsweise) abgerechnet. 

Selbstverständlich ist auch die Kombination eines Beratungsvertrages für die Verbands- oder Vereinsführung selbst (auch in vereinsrechtlichen Fragen) und eines Beratungsservice-Vertrages als Angebot an die Verbandsmitglieder möglich.

  Ergänzende Informationen und Angebot

Ergänzende Informationen zu meinen Beratungsangeboten auch für Verbände und Vereine finden Sie auf den Seiten

Selbstverständlich stehe ich Ihnen jederzeit gerne auch persönlich für ergänzende Informationen zur Verfügung. Auf Wunsch unterbreite ich Ihnen gern ein individuelles Angebot. 


19.03.2005
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