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Beratungsvertrag

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  Laufender Beratungsbedarf

Der Bedarf an laufender Rechtsberatung besteht in vielen Alltagssituationen:

  • Als Selbstständiger,
  • als Geschäftsführer eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens,
  • als Inhaber eines kleinen oder mittelständischen Handwerksbetriebs,
  • als Mitglied eines Verbands- oder Vereinsvorstands,
  • als Hausverwalter,
  • als Mitglied eines Verwaltungsbeirats,
  • als gemeinsame Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft,
  • als privater Eigentümer von vermieteten Wohn- oder Geschäftsräumen    

haben Sie häufig Entscheidungen zu aktuellen Aufgaben zu treffen, Gespräche zu führen und Vertragsverhandlungen zu bewältigen: Bedarf für eine kompetente Rechtsberatung, die Sie in diesem Geschäftsalltag begleitet. Sie gibt Ihnen Entscheidungssicherheit und gewährleistet eine reibungslose Abwicklung Ihrer vielfältigen Geschäftstätigkeit. Große Unternehmen verfügen daher über eine eigene Rechtsabteilung - für die große Mehrzahl der am Wirtschaftsleben Beteiligten ist dies wirtschaftlich jedoch meist nicht tragbar. Gleiches gilt für Verbände und Vereine und im Fall der weiteren vorstehend genannten Beispiele.    

Die Lösung: Eine kostengünstige Lösung bietet die auf Dauer angelegte Zusammenarbeit im Rahmen eines flexiblen, Ihren konkreten Bedürfnissen angepassten Beratungsvertrages. Schaffen Sie sich auf dieses Weise eine eigene "externe Rechtsabteilung". Damit können auch Sie die sonst von einer Rechtsabteilung erbrachten Leistungen zu kalkulierbaren Kosten für Ihren Geschäftsalltag nutzen.

  Mein Beratungsangebot

Der Beratungsvertrag ermöglicht Geschäftsmandanten, Vorständen von Verbänden und Vereinen sowie Privatmandanten und sonstigen Interessenten mit laufendem Beratungsbedarf zu fairen Konditionen eine auf Dauer angelegte unkomplizierte Zusammenarbeit mit meiner Kanzlei, die eine umfassende rechtliche Beratung und Betreuung im Geschäftsalltag gewährleistet. Der Umfang der vereinbarten Leistungen richtet sich ganz nach Ihrem individuellen Wunsch. Durch eine langfristige Zusammenarbeit lassen sich vielfältige Synergieeffekte nutzen. Die Beratungskosten sind besser kalkulierbar. Durch die frühzeitige Beratung in Streitfällen kann oftmals einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorgebeugt werden.

Leistungen: Im Rahmen des Beratungsvertrages erfolgt eine laufende rechtliche Betreuung. Ihre strategischen Entscheidungen werden unter angemessener Berücksichtigung juristischer Gesichtspunkte vorbereitet und Ihr Tagesgeschäft im individuell gewünschten Umfang begleitet. Auf Wunsch erfolgt monatlich oder in einem anderen Zeitintervall ein regelmäßiges persönliches Beratungsgespräch in Ihren Geschäfts- oder Verbandsräumen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen für telefonische und schriftliche Anfragen jederzeit zur Verfügung. Der Beratungsvertrag beinhaltet die Beantwortung sämtlicher anfallender rechtlicher Fragen, die für Ihre Tätigkeit von Bedeutung sind, und kann auch den regelmäßigen Entwurf von Schreiben umfassen. Auf Wunsch berate ich Sie auch beim Abschluss sämtlicher Verträge, angefangen von Arbeitsverträgen über Mietverträge bis hin zu Werkverträgen etc. 

Soweit gewünscht, übernehme ich über diese Beratungstätigkeiten hinaus für Sie auch den Aufgabenbereich Mahnen & Inkasso (Versendung vorgerichtlicher Mahnschreiben, Durchführung von Mahnverfahren, Zahlungsüberwachung, gegebenenfalls Vorbereitung von Kündigungs- und Räumungsverfahren etc.) und entlaste Sie von dem hiermit verbundenen Ärger und Aufwand. Der konsequente Einzug Ihrer ausstehenden Forderungen erfolgt mit entsprechender EDV-Unterstützung. Und selbstverständlich vertrete ich Sie bei Bedarf auch vor Gericht. 

Auch privaten Eigentümern und Vermietern von Wohn- und Geschäftsräumen und vergleichbaren Interessenten biete ich eine langfristig angelegte Zusammenarbeit im Rahmen eines Beratungsvertrages an. Besitz und Vermietung von Immobilieneigentum werfen oftmals rechtliche Fragestellungen auf oder erfordern Maßnahmen mit rechtlichen Auswirkungen. Lassen Sie sich hierbei ständig beraten und unterstützen und vermeiden Sie dadurch Konflikte möglichst bereits im Vorfeld wichtiger Entscheidungen.

Vergütung: Im Unterschied zu einer Vergütungsvereinbarung, die sich zumeist auf ein bestimmtes Einzelmandat bezieht, bietet der Abschluss eines Beratungsvertrages die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar für einen bestimmten Abrechnungszeitraum (z.B. monatlich oder vierteljährlich) festzulegen, mit dem dann sämtliche im Beratungsvertrag vereinbarten und in diesem Zeitraum erbrachten Leistungen abgegolten sind. Die Einzelheiten regeln wir in einem schriftlichen Vertrag. Sie zahlen monatlich oder quartalsweise eine Pauschalvergütung. Damit sind alle gewöhnlichen außergerichtlichen Tätigkeiten - bis auf besonders umfangreiche Vertragsprüfungen und -entwürfe und die Erstellung umfangreicher Rechtsgutachten - bereits abgegolten. Die Höhe der Pauschalvergütung ist abhängig vom durchschnittlichen Umfang der im jeweiligen Zeitraum gewöhnlich anfallenden Beratungstätigkeit. Prozessuale Vertretung sowie Mahn- und Inkassoleistungen werden auf der Basis einer entsprechenden zusätzlichen Vereinbarung oder gemäß RVG gesondert vergütet.

  Ergänzende Informationen und Angebot

Ergänzende Informationen zu diesem Dienstleistungsangebot finden Sie auf den Seiten

Selbstverständlich stehe ich Ihnen jederzeit gerne auch persönlich für ergänzende Informationen zur Verfügung. Auf Wunsch unterbreite ich Ihnen gern ein individuelles Angebot.     


19.03.2005
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