Sie wünschen als Basis für weitergehende Entscheidungen eine erste professionelle Einschätzung
der Rechtslage anhand der von Ihnen mitgeteilten tatsächlichen Gegebenheiten (Sachverhalt), die der rechtlichen Bewertung Ihres Falles zugrunde zu legen sind,
der sich hieraus ergebenden Möglichkeiten und voraussichtlichen Erfolgsaussichten einer weiteren Verfolgung Ihrer ökonomischen und sonstigen Interessen und Ziele inklusive der Chancen einer außergerichtlichen Einigung,
des sich aus diesen Überlegungen ergebenden Handlungsbedarfs inklusive der damit verbundenen Kosten, insbesondere bei Beauftragung eines Rechtsanwalts mit Ihrer außergerichtlichen oder gerichtlichen Interessenvertretung.
Mein Beratungsangebot
Die Basisberatung informiert Sie zu einem günstigen Preis und daher ohne vertiefte rechtliche Erörterungen als einmalige Beratung pro Angelegenheit über rechtliche Erfolgsaussichten und voraussichtliche Kosten einer eventuellen weitergehenden Verfolgung Ihrer Angelegenheit mit oder ohne anwaltliche Unterstützung. Soweit der von Ihnen mitgeteilte Sachverhalt für diesen Beratungszweck erforderliche wichtige Angaben offensichtlich nicht enthält, bitte ich Sie um ergänzende Informationen oder Unterlagen. Im übrigen beschränkt sich jedoch die rechtliche Prüfung auf den von Ihnen vorgelegten Sachverhalt. Auf Wunsch erhalten Sie ergänzend zum persönlichen Beratungsgespräch oder zur Telefon-Beratung gegen entsprechenden Aufpreis eine schriftliche Zusammenfassung.
Fundierte Entscheidungsgrundlage für weiteres Vorgehen Nach der Basisberatung können Sie auf fundierter Grundlage eine Entscheidung darüber treffen, ob die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit Ihrer außergerichtlichen oder gerichtlichen Interessenvertretung in Ihrem Fall sinnvoll ist bzw. welche Alternativen Ihnen gegebenenfalls zur Verfügung stehen. Hierauf aufbauend stehe ich Ihnen selbstverständlich auch für eine weitergehende außergerichtliche oder gerichtliche Interessenvertretung in dieser Angelegenheit zur Verfügung. Ihr Vorteil: Die Kosten der Erstberatung werden in diesem Fall nicht gesondert berechnet.
Vergütungsvereinbarung Diese Beratungsdienstleistung biete ich in einem Preisrahmen von 50 € bis 200 € zuzüglich USt an. In besonders gelagerten Ausnahmefällen kann ich eine Erstberatung nur dann übernehmen, wenn wir eine höhere Vergütung als 190 € vereinbart haben. Mein konkretes Vergütungsangebot für Ihre Angelegenheit orientiert sich insbesondere an dem voraussichtlichen Beratungsumfang, der rechtlichen Schwierigkeit und der wirtschaftlichen Bedeutung. Vor Eintritt in die Beratung treffen wir über die Höhe der Vergütung eine Vereinbarung.