S  T  A  R  T
 

 ERSTBERATUNG - PERSÖNLICHE BERATUNG

19.09.2007
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 Dienstleistungen / Rechtsberatung I Serviceangebot


Erstberatung - So funktioniert die persönliche Beratung

Vereinbaren Sie einfach einen Termin für Ihr persönliches Beratungsgespräch im Rahmen der Erstberatung in ansprechender Atmosphäre im Besprechungsraum meiner Kanzlei. Eine Terminvereinbarung ist in der Regel spätestens innerhalb von 3 Werktagen kurzfristig möglich.

Hier finden Sie nähere Informationen über persönliche Beratungsgespräche

Selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch gegen entsprechenden Aufpreis ergänzend zum persönlichen Gespräch auch eine schriftliche Stellungnahme per eMail, per Fax oder per Brief.

Vorbereitung der Erstberatung: Wenn Sie eine Vorbereitung der persönlichen Erstberatung wünschen, übersenden Sie mir einfach vorab Ihre Fragen und eventuelle Unterlagen per eMail, per Fax oder per Brief.

Zur Vorbereitung der Erstberatung per eMail verwenden Sie bitte das Online-Anfrageformular. Es hilft Ihnen bei der schnellen und unkomplizierten Vorbereitung der Erstberatung. Auf dieser Seite finden Sie die erforderlichen Erklärungen zum Ablauf Ihrer Online-Anfrage sowie vorbereitete Fragebögen, die Ihnen die Übermittlung der erforderlichen Informationen erleichtern:

Manchmal ist die Erstberatung nicht die richtige Beratungsform: Sollte ich feststellen, dass eine sachgerechte Auskunft zu Ihrem rechtlichen Problem in Form einer "Erstberatung" nicht möglich ist, werde ich Ihnen vorschlagen, die Beratung in anderer Form, z.B. als Intensivberatung, fortzusetzen. Sie treffen dann die Entscheidung, ob Sie meinem Vorschlag folgen oder lieber die Erstberatung fortsetzen wollen.

Ergänzender Hinweis zur Vergütung: Bitte beachten Sie, dass die Vergütung für eine Erstberatung so kalkuliert ist, dass weitere Rück- und Nachfragen Ihrerseits zu einem späteren Zeitpunkt nur in Form von Verständnisfragen möglich sind. Fragen, die sich auf einen ergänzten Sachverhalt oder auf neue rechtliche Aspekte des bereits vorgetragenen Sachverhalts beziehen, stellen entweder eine weitere Erstberatung in einer neuen Angelegenheit oder den Übergang von der Erstberatung in eine Intensivberatung in der gleichen Angelegenheit dar und sind entsprechend zu vergüten. In diesen Fällen wäre daher eine ergänzende Vergütungsvereinbarung Voraussetzung für die weitere Beratung.

Rechtliche Hinweise

Auftragserteilung: Der Beratungsservice "Erstberatung - Persönliche Beratung" ist in rechtlicher Hinsicht zunächst lediglich eine unverbindliche Einladung zur Abgabe Ihres Angebots, mich mit dieser Form der Beratung zu beauftragen. Ein rechtsverbindlicher Beratungsvertrag kommt erst mit der Bestätigung der Annahme dieses Beratungsauftrages durch mich zustande. Diese Bestätigung erfolgt in Form der von mir per eMail übersandten Antwort oder durch meinen telefonischen Rückruf. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte § 2 Mandats-AGB.

Als Verbraucher können Sie Ihren Auftrag bis zum Erhalt meiner Antwort widerrufen. Nähere Einzelheiten finden Sie in den Erläuterungen zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen:




 Sie haben Fragen? Ich rufe Sie gerne zurück! Vereinbaren Sie einfach einen Telefontermin:

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