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 IMMOBILIENRECHT

19.09.2007
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 Rechtsbereiche / Immobilienrecht


Rechtsfragen rund um die Immobilie 

Tätigkeitsbereich Immobilienrecht
In diesem Tätigkeitsbereich berate und vertrete ich Sie als Beteiligte an Bauvorhaben als Auftraggeber oder als Auftragnehmer sowie in Fragen der Eigentumsübertragung, der Vermietung, der Nutzung und Verwaltung sowie der Vermittlung von Immobilien. Der Tätigkeitsbereich Immobilienrecht umfasst folgende Rechtsgebiete:

          privates Bau(vertrags)recht (Werkvertrag, VOB, Abnahme, Gewährleistung)
Immobilienvertragsrecht (Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Mängel der Immobilie)
Miet-/Pachtrecht (Wohnraum- und Gewerberaum-Mietrecht, gewerbliche Mietverwaltung, Pachtrecht)
Wohnungseigentumsrecht (Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrecht, Wirtschaftsplan)
Maklerrecht (Alleinauftrag, Provision, Aufwendungsersatz, Verflechtung, Gemeinschaftsgeschäft)
Nachbarrecht (Privat- und öffentlich-rechtliches Nachbarrecht, Nachbarrechtliche Vereinbarungen)

Alltagsrelevanz des Immobilienrechts
Im Alltag kommt nahezu jeder früher oder später, privat oder beruflich mit Rechtsfragen des Immobilienrechts in Berührung. Praktisch jeder ist entweder Eigentümer oder Mieter einer Immobilie, ist an Bau- und Renovierungsvorhaben beteiligt, bedient sich der Hilfe eines Maklers oder muss sich mit seinen Nachbarn verständigen.




 Sie haben Fragen? Ich rufe Sie gerne zurück! Vereinbaren Sie einfach einen Telefontermin:

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