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 MIETRECHT & PACHTRECHT

19.09.2007
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 Rechtsbereiche / Immobilienrecht


Miet- und Pachtrecht

Rechtsgebiet
Die große Mehrheit der Bevölkerung befindet sich entweder in der Position des Mieters oder des Vermieters. Durchschnittlich 20 Prozent aller Rechtsstreitigkeiten vor deutschen Zivilgerichten haben einen mietrechtlichen Hintergrund. Dies wirft ein Schlaglicht auf den besonderen Stellenwert des Mietrechts im Alltag. Auch in meiner persönlichen Anwaltspraxis spielt das Mietrecht eine bedeutende Rolle. Seit der Mietrechtsreform im Jahr 2001 hat sich im Mietrecht vieles geändert. Kaum ein anderes Rechtsgebiet wirft für so viele Menschen konkrete oder allgemeine Fragen auf (z.B. zu Themen wie Mietvertrag, Kündigung, Zeit- oder Staffelmietverträge, Nachvermietungsprobleme, Mieterhöhung, Betriebskosten, Untervermietung, Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Mängelbeseitigung, Mietminderung, Kaution, usw.).

     Wohnraum-Mietrecht
Das Wohnraummietrecht wird durch eine enorme Fülle einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen reguliert, die im Sinne eines sozialen Mietrechts den Schutz des Mieters vor dem Verlust der Wohnung und damit der vertrauten Umgebung und engeren Heimat bewirken sollen. Für den vermietenden Eigentümer ergeben sich hieraus vielfach einschneidende Einschränkungen der freien Verfügbarkeit seines Immobilieneigentums. Diese juristische Ausgangslage birgt einen erheblichen Beratungsbedarf für Vermieter und Mieter.

Gewerberaum-Mietrecht
Im Gewerberaummietrecht sind hingegen der Vertragsfreiheit kaum Grenzen gesetzt. Der Gewerberaummieter genießt nicht den weitreichenden Schutz der Wohnraummietvorschriften des BGB. Auch aus den sich hieraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten erwächst umfassender Beratungsbedarf für Vermieter und Mieter, damit die jeweiligen Interessen angemessene Berücksichtigung finden.

Gewerbliche Mietverwaltung
Gewerbliche Mietverwaltungen übernehmen für vermietende Eigentümer je nach Auftragsumfang Aufgaben der allgemeinen Verwaltung (z.B. Vertretung des Eigentümers gegenüber Dritten, Verhandlungsführung mit Mietern bzw. Pächtern, Abschluß und Kündigung von Miet- und Pachtverträgen, Wohnungsübergaben und -abnahmen etc.), der kaufmännischen Verwaltung (Einziehen und Verbuchen der Mietzahlungen, Zahlungsüberwachung einschließlich Mahnwesen, Rechtsverfolgung zahlungssäumiger Mieter, Zahlungsverkehr für das Objekt mit Lieferanten, Kommunen, Energieversorgungsunternehmen usw., Rechnungsprüfung, Buchführung, Erstellung der Jahresabrechnungen für die Mieter, Anlage der vereinbarten Mietkautionen) sowie der technischen Überwachung (Instandhaltungen und Reparaturen, Angebotsbeschaffung, Wartungsverträge etc). Im Rahmen einer gewerblichen Mietverwaltung können vielfältige Rechtsprobleme zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bzw. zwischen Mietverwalter und Mieter entstehen.  

Pachtrecht
Das Pachtrecht unterliegt im wesentlichen den gleichen Bestimmungen wie das Mietrecht. Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter allerdings verpflichtet, dem Pächter nicht nur den Gebrauch des verpachteten Gegenstands, sondern auch den Genuss der bei ordnungsgemäßer Wirtschaft anfallenden Früchte während der Pachtzeit zu gewähren. Im Gegensatz zur Miete können nicht nur Sachen verpachtet werden, sondern auch Rechte, wie beispielsweise Urheber- und Patentrechte. Rechtliche Besonderheiten gelten für die Pacht eines landwirtschaftlichen Grundstücks.

Zielgruppen
In diesem Rechtsgebiet berate und vertrete ich private und gewerbliche Vermieter (Verpächter) und Mieter (Pächter) in allen Angelegenheiten des Wohn- und Gewerberaummietrechts (Pachtrechts), sowie Auftraggeber und Auftragnehmer in Rechtsfragen der gewerblichen Mietverwaltung.
          Zielgruppen

Dienstleistungen
Im Streitfall unterstütze ich Sie u.a. bei der Durchsetzung oder Abwehr von Miet- und Pachterhöhungen, bei der Vorbereitung und Durchführung von für den Vermieter von Wohnraum sehr häufig aus rechtlichen Gründen schwierigen Kündigung oder deren Abwehr durch den Mieter, bei der einverständlichen Auflösung von Mietverhältnissen, bei der Geltendmachung oder Abwehr von Räumungs- und Zahlungsansprüchen sowie bei Streitigkeiten wegen Mängeln an den Mieträumlichkeiten, die insbesondere bei Gewerberaummietverhältnissen des öfteren eine Rolle spielen. Soweit in derartigen Fällen außergerichtliche Einigungsversuche scheitern sollten, vertrete ich Sie bei der Durchführung von selbständigen Beweisverfahren und Gerichtsverfahren. Selbstverständlich übernehme ich für Sie auch die Prüfung und Anfertigung von Gewerberaum- und Wohnraummietverträgen sowie Pachtverträgen. Die beispielhafte Darstellung von Dienstleistungen in diesem Rechtsgebiet erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 
          Dienstleistungen

Gerne beantworte ich Ihre Fragen

Dienstleistungen
Sollten Sie ergänzende Fragen zu meinem Dienstleistungsangebot im Bereich des Mietrechts haben, beantworte ich Ihnen diese selbstverständlich gerne auch persönlich. Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf.
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Rechtsberatung
Auch für eine individuelle Rechtsberatung in einer das Mietrecht betreffenden Angelegenheit stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Nutzen Sie einfach meine Beratungsangebote.

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