Tätigkeitsbereich Wirtschaftsrecht In diesem Tätigkeitsbereich berate und vertrete ich Sie als Verbraucher und Arbeitnehmer oder als freiberuflicher oder gewerblicher Unternehmer und Arbeitgeber. Gegenstand meiner anwaltlichen Tätigkeit sind dabei sowohl Rechtsbeziehungen zwischen Verbrauchern und Unternehmern als auch Rechtsbeziehungen von Unternehmern untereinander. Der Tätigkeitsbereich Wirtschaftsrecht umfasst folgende Rechtsgebiete:
Arbeitsrecht (Komplexität und Unbeständigkeit, Arbeitsvertragsrecht, Kündigungsschutz)
Vertragsrecht (Haftungs- und Schadensrecht, Vorbeugende Vertragsgestaltung, AGB, Internet)
Bearbeitungsschwerpunkte Im Alltag ist das Arbeitsrecht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von erheblicher Bedeutung. Hier konzentriere ich meine Tätigkeit auf die Bearbeitung von Fragen des Arbeitsvertragsrechts (Individualarbeitsrecht) und des Kündigungsschutzes. Als Verbraucher oder als Unternehmer kommen Sie im Alltag mit rechtlichen Aspekten des Vertragsrechts in vielfältiger Weise in Berührung. Hier konzentriere ich meine Tätigkeit auf die Bearbeitung von Rechtsfragen, die im Bereich der operativen Geschäftstätigkeit für die jeweiligen Geschäftsbeziehungen von Unternehmern untereinander oder zwischen Unternehmern und Verbrauchern von zentraler Bedeutung sind.
Dienstleistungen für Geschäftsmandanten In sehr engem praktischen Zusammenhang mit dem Vertragsrecht als Rechtsgebiet stehen insbesondere für Geschäftsmandanten Fragen des Forderungsmanagements sowie der Vertragsgestaltung, weshalb ich an dieser Stelle auf meine entsprechenden Dienstleistungsangebote besonders hinweisen möchte.