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Vertragsprüfung - So funktioniert die persönliche Beratung
Vereinbaren Sie einfach einen Termin für Ihr persönliches Beratungsgespräch über den zu prüfenden Vertragsentwurf in ansprechender Atmosphäre im Besprechungsraum meiner Kanzlei. Eine Terminvereinbarung ist in der Regel spätestens innerhalb von 3 Werktagen kurzfristig möglich.
Nähere Informationen über persönliche Beratungsgespräche finden Sie
zum Ablauf und zur optimalen Vorbereitung auf der Seite "Besprechungen",
Selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch gegen entsprechenden Aufpreis ergänzend zum persönlichen Gespräch auch eine schriftliche Stellungnahme per eMail, per Fax oder per Brief.
Vorbereitung der Vertragsprüfung: Für eine Vertragsprüfung sollten mir rechtzeitig vor Durchführung des Beratungsgesprächs die entsprechenden Vertragsunterlagen vorliegen. In diesem Fall empfiehlt sich daher die Vorbereitung der persönlichen Beratung durch Übersendung der Unterlagen und Ihrer Fragen und Anmerkungen hierzu per eMail, per Fax oder per Brief.
Zur Vorbereitung der Vertragsprüfung per eMail verwenden Sie bitte das Online-Anfrageformular. Es hilft Ihnen bei der schnellen und unkomplizierten Vorbereitung der Vertragsprüfung. Auf dieser Seite finden Sie die erforderlichen Erklärungen zum Ablauf Ihrer Online-Anfrage sowie vorbereitete Fragebögen, die Ihnen die Übermittlung der erforderlichen Informationen erleichtern:
Manchmal ist die Vertragsprüfung im Rahmen der Erstberatung nicht die richtige Beratungsform: Sollte ich feststellen, dass eine sachgerechte Vertragsprüfung in Form einer "Erstberatung" nicht möglich ist, werde ich Ihnen vorschlagen, stattdessen ein Vertragsgutachten anzufertigen. Sie treffen dann die Entscheidung, ob Sie meinem Vorschlag folgen oder lieber die Erstberatung fortsetzen wollen.
Ergänzender Hinweis zur Vergütung: Bitte beachten Sie, dass die Vergütung für eine Erstberatung so kalkuliert ist, dass weitere Rück- und Nachfragen Ihrerseits zu einem späteren Zeitpunkt nur in Form von Verständnisfragen möglich sind. Fragen, die sich auf einen ergänzten Sachverhalt oder auf neue rechtliche Aspekte des bereits vorgetragenen Sachverhalts beziehen, stellen entweder eine weitere Erstberatung in einer neuen Angelegenheit oder den Übergang von der Erstberatung in eine Intensivberatung in der gleichen Angelegenheit dar und sind entsprechend zu vergüten. In diesen Fällen wäre daher eine ergänzende Vergütungsvereinbarung Voraussetzung für die weitere Beratung.
Sie wünschen Kostentransparenz und wollen vor der Vereinbarung des Beratungsgesprächs wissen, welche Kosten in Ihrer Angelegenheit auf Sie zukommen? Dann nutzen Sie einfach die unverbindliche Kostenanfrage.
Rechtliche Hinweise
Auftragserteilung: Der Beratungsservice "Vertragsprüfung - Persönliche Beratung" ist in rechtlicher Hinsicht zunächst lediglich eine unverbindliche Einladung zur Abgabe Ihres Angebots, mich mit dieser Form der Beratung zu beauftragen. Ein rechtsverbindlicher Beratungsvertrag kommt erst mit der Bestätigung der Annahme dieses Beratungsauftrages durch mich zustande. Diese Bestätigung erfolgt in Form der von mir per eMail übersandten Antwort oder durch meinen telefonischen Rückruf. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte § 2 Mandats-AGB.
Als Verbraucher können Sie Ihren Auftrag bis zum Erhalt meiner Antwort widerrufen. Nähere Einzelheiten hierzu finden Sie in den Erläuterungen zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen: