S  T  A  R  T
 

 MEIN ERSTBERATUNGSKONZEPT

18.09.2007
 Kostenloser Erstkontakt | Online­­-Beratung | Telefon-Beratung | Inkasso-ServiceService für Geschäftsmandanten
 Vergütung


Mein Erstberatungskonzept

Keine Beschränkung auf Verbraucher-Eigenschaft
Ich biete eine Erstberatung für alle Mandanten an - also auch für Geschäftsmandanten sowie Vereine und Verbände. Sie erfolgt in der Regel auf der Basis einer Pauschalvergütungsvereinbarung zwischen € 50,-- und 190,-- zuzüglich USt. Die Höhe meines jeweiligen Vergütungsvorschlags richtet sich nach dem voraussichtlichen Umfang der Beratung und im Falle einer im persönlichen Gespräch oder telefonisch durchgeführten Beratung danach, ob Sie über die rein mündliche Beratung hinaus eine ergänzende schriftliche Stellungnahme wünschen. In besonders gelagerten Einzelfällen kann ich eine Erstberatung nur dann übernehmen, wenn wir eine höhere Vergütung vereinbart haben. Im Falle meiner weitergehenden Beauftragung mit einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit in der gleichen Angelegenheit wird diese Vergütung auf die dann weiter entstehende Vergütung angerechnet.

Hintergrund meines Erstberatungskonzepts  
Die vom Gegenstandswert unabhägige Vereinbarung einer Pauschalvergütung innerhalb des Regelrahmens von € 190,-- für alle Mandanten bietet sich an, da in vielen Fällen eine vom Gegenstandswert abhängige Vergütung im Hinblick auf den erforderlichen Zeitaufwand für eine sinnvolle Begutachtung und Besprechung Ihrer Angelegenheit und gegebenenfalls die zusätzliche Anfertigung einer schriflichen Stellungnahme durch mich wirtschaftlich nicht vertretbar wäre. Dies kann in Einzelfällen auch die Vereinbarung einer über den Regelrahmen hinausgehenden Vergütung erforderlich machen. Umgekehrt wäre für Mandanten ohne Verbraucher-Eigenschaft die Erstberatung bei einer vom Gegenstandswert abhängigen Abrechnung im Hinblick auf die fehlende gesetzliche Kostenbegrenzung bei höheren Gegenstands- bzw. Streitwerten in vielen Fällen unwirtschaftlich.

  • ein ausführliches Rechtsgutachten,
  • eine ausführliche Vertragsprüfung mit beauftragten substanziellen Änderungs- oder Ergänzungsvorschlägen,
  • Schriftverkehr mit der Gegenseite, 
  • Wahrnehmung von Besprechungen oder Erörterungsterminen mit der Gegenseite oder Behörden,
  • jedes Tätigwerden in einem gerichtlichen oder behördlichen (formalen) Verfahren,
  • Anfertigung von Vertragsentwürfen,
  • Anfertigung von Schriftsätzen,
  • Tätigkeit im Rahmen einer Streitschlichtung (obligatorische vorgerichtliche Streitschlichtung gemäß Schlichtungsgesetz),
  • Tätigkeit im Rahmen einer Mediation (außergerichtliche Streitbeilegung mittels Beauftragung eines Mediators für und durch beide Parteien).
In diesen Fällen erfolgt die Auftragserteilung für:
  • eine "normale" Rechtsberatung, die nicht mehr an die Kostenbegrenzung für eine Erstberatung gebunden ist,
  • für einen Vertragsentwurf oder  
  • für eine weitergehende anwaltliche Interessenvertretung.




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