Kostenrechner Wenn Ihnen die Höhe des Gegenstands- bzw. Streitwerts Ihrer Angelegenheit bekannt ist, können Sie mit Hilfe eines Kostenrechners die Kosten abschätzen, mit denen Sie bei der Abrechnung nach den Bestimmungen des RVG zu rechnen haben.
Ergänzende Auskünfte Für die mit Hilfe dieser Kostenrechner erzielten Berechnungsergebnisse kann ich keine Gewähr übernehmen. Wenn Sie sichergehen wollen, können Sie gern eine kostenfreie unverbindliche Auskunft über die in Ihrer Angelegenheit voraussichtlich anfallende Vergütung bei mir einholen.
Gegenstandswertbestimmung Wenn Ihnen der Gegenstands- bzw. Streitwert Ihrer Angelegenheit nicht bekannt ist, finden Sie hier weitere Hilfen, um dessen Höhe zu bestimmen:
Kommen Ihnen die soeben errechneten Kosten hoch vor? Auch in diesem Fall sollten Sie das finanziell überschaubare Angebot einer Erstberatung nutzen, um vor einer endgültigen Entscheidung in Ihrer Angelegenheit eine zuverlässige professionelle Einschätzung der Rechtslage und der Möglichkeiten Ihres weiteren Vorgehens zu erhalten.