Prozesskostenhilfe: Gerichtsverfahren auch bei geringem Einkommen
Voraussetzungen Die Wahrnehmung Ihrer Rechte soll nicht aus finanziellen Gründen scheitern, weil Sie sich vor den Prozesskosten fürchten müssen. Damit Ihnen auch bei geringem Einkommen die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe oder die Verteidigung gegen eine Klage mit anwaltlichem Beistand möglich ist, können Sie für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe beanspruchen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf der Website des baden-württembergischen Justizministeriums. Das dort angebotene Antragsformular können Sie nicht direkt am Bildschirm ausfüllen.
Antragsformular Ein Prozesskostenhilfe-Antragsformular, das Sie direkt am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken können, finden Sie nebst Ausfüllhinweisen und Erläuterungen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Prozesskostenhilfe-Antragsformular ist bundesweit einheitlich.
Vorsicht: PKH deckt nicht alle Kosten! Die bewilligte Prozesskostenhilfe deckt die Gerichtskosten und die Anwaltsvergütung für Ihren eigenen Rechtsanwalt, nicht jedoch die Anwaltskosten des Gegners. Verlieren Sie den Prozess, müssen Sie die Kosten für den gegnerischen Rechtsanwalt selbst begleichen. Eine Ausnahme gilt in arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz: Hier besteht unabhängig vom Ausgang des Verfahrens keine Kostenerstattungspflicht durch die Gegenpartei, so dass jede Seite ihre Kosten stets selbst zu tragen hat (§ 12 a ArbGG). Auch die zusätzlichen Kosten für das dem Hauptprozess vorgeschaltete PKH-Bewilligungsverfahren müssen Sie selbst tragen, falls Ihr Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt wird.
Können Sie Prozesskostenhilfe beanspruchen? Ergänzende Informationen zur Prozesskostenhilfe sowie ein Rechner, mit dem Sie feststellen können, ob Ihr Einkommen Sie zur Inanspruchnahme der Prozesskostenhilfe berechtigt, können Ihnen ebenfalls hilfreich sein.