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ONLINE-KOSTENANFRAGE

18.09.2007
Online-Beratung | Telefon-Beratung | Externes Inkasso | Externe Rechtsabteilung | Mandats-AGB | Seitenübersicht


Sie wünschen Kostentransparenz ... 

... und wollen deshalb vor 

  • der Vereinbarung eines Beratungsgesprächs oder
  • der Erteilung eines Auftrags

wissen, welche Kosten auf Sie zukommen?

Senden Sie mir einfach per eMail eine unverbindliche Online-Kostenanfrage.

So funktioniert die Online-Kostenanfrage

Soweit Ihre erste Kontaktaufnahme zu mir im Rahmen einer Online- oder Telefon-Beratung per eMail erfolgt, lasse ich Ihnen stets zuerst einen Vergütungsvoranschlag zukommen. In diesem Fall ist eine unverbindliche Kostenanfrage somit bereits in meinem Beratungsangebot enthalten. 

Wenn Sie eine andere Form der Beratung oder eine andere anwaltliche Dienstleistung wünschen, nutzen Sie bitte die Online-Kostenanfrage.

Ablauf:

  • Sie übermitteln mir die erforderlichen Informationen, gegebenenfalls ergänzt durch für die Beurteilung relevante Unterlagen. 
  • Ich unterbreite Ihnen nach Erhalt Ihrer Kostenanfrage kurzfristig schriftlich - in der Regel per eMail - einen Vergütungsvoranschlag auf der Basis der Vergütungsberechnung gemäß RVG oder einen Vorschlag für eine Vergütungsvereinbarung.
  • Erst jetzt entscheiden Sie, ob Sie ein Beratungsgespräch mit mir durchführen oder mir den Auftrag für eine weitergehende Tätigkeit erteilen wollen.
  • Falls ja, stimmen wir das weitere Vorgehen miteinander ab bzw. vereinbaren einen Termin. 
  • Falls nein, ist die Angelegenheit für beide Seiten erledigt und Ihnen sind keine Kosten entstanden.

Die Online-Kostenanfrage kann zunächst auch anonym gestellt werden. Nur die Angabe einer eMail-Adresse ist erforderlich, um Ihnen den Vergütungsvoranschlag zukommen zu lassen.  

          Online-Kostenanfrage


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