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 ERSTBERATUNG - TELEFON

19.09.2007
 Kostenloser Erstkontakt | Online­­-Beratung | Telefon-Beratung | Inkasso-ServiceService für Geschäftsmandanten
 Dienstleistungen / Rechtsberatung I Serviceangebot


Erstberatung - So funktioniert die Telefon-Beratung

Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0711 - 55 02 310) und stellen Sie mir Ihre Frage oder schildern mir Ihr Problem.

Auf Wunsch erhalten Sie gegen entsprechenden Aufpreis ergänzend zum telefonischen Gespräch auch eine schriftliche Stellungnahme per eMail, per Fax oder per Brief.

Tipps zu Ihrer Vorbereitung der Telefon-Beratung:

  • Fassen Sie den Ihrer Frage zugrunde liegenden Sachverhalt in Stichpunkten zusammen.
  • Formulieren Sie Ihre konkreten Fragen.
  • Sofern nicht bereits vorab übermittelt, legen Sie sich wichtige Dokumente (Verträge, Bescheide, Briefe etc.) für eventuelle Rückfragen bereit.
  • Legen Sie Papier und Stift für Notizen bereit.

Manchmal fehlen notwendige Informationen: Sollte ich feststellen, dass für eine sachgerechte Auskunft in Ihrer Angelegenheit 

  • andere oder zusätzliche Informationen zum Sachverhalt erforderlich sind, die Sie mir nicht sogleich liefern können,
  • die Einsichtnahme in bestimmte Unterlagen erforderlich ist,
  • zusätzliche rechtliche Recherchen erforderlich sind,

setzen wir die Telefonberatung zu einem späteren Zeitpunkt fort. Ich Ich rufe Sie in diesem Fall schnellstmöglich zurück. Teilen Sie mir bitte mit, unter welcher Telefonnummer und zu welchem Zeitpunkt ich Sie dann am besten erreichen kann. 

Soweit ich von Ihnen zuvor zusätzliche Informationen oder Unterlagen benötige, können Sie mir diese kurzfristig in gleicher Weise wie bei einer Online-Beratung zukommen lassen.

Manchmal ist die Erstberatung nicht die richtige Beratungsform: Sollte ich feststellen, dass eine sachgerechte Auskunft zu Ihrem rechtlichen Problem in Form einer "Erstberatung" nicht möglich ist, werde ich Ihnen vorschlagen, die Beratung in anderer Form, z.B. als Intensivberatung, fortzusetzen. Sie treffen dann die Entscheidung, ob Sie meinem Vorschlag folgen oder lieber die Erstberatung fortsetzen wollen. Nähere Informationen zu den Grenzen einer Erstberatung finden Sie auf der Seite Erstberatung in der Rubrik Vergütung. 

Ergänzender Hinweis zur Vergütung: Bitte beachten Sie, dass die Vergütung für eine Erstberatung so kalkuliert ist, dass weitere Rück- und Nachfragen Ihrerseits zu einem späteren Zeitpunkt nur in Form von Verständnisfragen möglich sind. Fragen, die sich auf einen ergänzten Sachverhalt oder auf neue rechtliche Aspekte des bereits vorgetragenen Sachverhalts beziehen, stellen entweder eine weitere Erstberatung in einer neuen Angelegenheit oder den Übergang von der Erstberatung in eine Intensivberatung in der gleichen Angelegenheit dar und sind entsprechend zu vergüten. In diesen Fällen wäre daher eine ergänzende Vergütungsvereinbarung Voraussetzung für die weitere Beratung. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Erstberatung in der Rubrik Vergütung.




 Sie haben Fragen? Ich rufe Sie gerne zurück! Vereinbaren Sie einfach einen Telefontermin:

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