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MANDATS-AGB / ONLINE-KOMMUNIKATION
16.02.2012
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§ 10 Mandats-AGB: Online-Kommunikation (Datenschutz und Vertraulichkeit)

(1) eMail-Kommunikation
Dem Mandanten ist bekannt, dass der Empfang und Versand von eMails seitens des Rechtsanwalts grundsätzlich ohne Einsatz einer besonderen Verschlüsselungs-Software und ohne elektronische Signatur erfolgt. Die Übermittlung aller eMails erfolgt auf Seiten des Rechtsanwalts SSL-verschlüsselt zwischen den Kommunikationsendgeräten des Rechtsanwalts und einem gesicherten Telekom-eMail-Server. Für eine entsprechende SSL-Verschlüsselung des weiteren Übermittlungsweges von diesem Server an den Mandanten und umgekehrt zu sorgen, ist Obliegenheit des Mandanten selbst. Dem Mandanten ist weiter bekannt, dass die eMail-Kommunikation unter diesen Voraussetzungen mit dem Risiko verbunden ist, dass aufgrund der technischen Funktionsweise die per eMail versandten Daten von Dritten gelesen werden könnten.

(2) Zulässigkeit der eMail-Kommunikation
Der Rechtsanwalt ist auch nach Mandatserteilung im weiteren Verlauf der Zusammenarbeit mit dem Mandanten zur Nutzung der eMail-Kommunikation unter den in Abs. 1 genannten Rahmenbedingungen berechtigt, es sei denn, aus den Umständen wäre eine konkrete Gefährdung der Interessen des Mandanten unmittelbar zu erkennen oder es ergeht ein Hinweis des Mandanten gemäß Abs. 4.

(3) Haftungsfreistellung bei eMail-Kommunikation
Die Vertragspartner sind sich einig, dass der Rechtsanwalt bei der eMail-Kommunikation unter den in Abs. 1 genannten Rahmenbedingungen keine Garantie für die Vertraulichkeit übernehmen kann. Die gegenseitige Informationsübermittlung per eMail-Kommunikation erfolgt somit ausdrücklich auf eigenes Risiko des Mandanten. Der Mandant stellt den Rechtsanwalt insoweit ausdrücklich von jeglicher Haftung für eine eventuelle Verletzung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht frei.

(4) Hinweispflicht des Mandanten bei Änderungswünschen
Sollte der Mandant generell oder im Einzelfall aus Gründen der Datensicherheit keine oder keine weitere eMail-Kommunikation unter den in Abs. 1 genannten Rahmenbedingungen wünschen, bedarf dies einer empfangsbedürftigen Mitteilung an den Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt ist erst ab Zugang dieser Mitteilung verpflichtet, in Absprache mit dem Mandanten eine andere Form der Kommunikation mit dem Mandanten zu wählen.

(5) Verschlüsselte Übermittlung von Informationen und Daten
Soweit aufgrund entsprechender Mitteilung des Mandanten gerichtliche und außergerichtliche Schreiben, Unterlagen und sonstige Daten verschlüsselt zu übermitteln sind, erklärt sich der Mandant damit einverstanden, dass diese Schreiben und Unterlagen sowie sonstige Daten vom Rechtsanwalt mittels der Funktion Sicherer Datentransfer an den Mandanten übermittelt werden dürfen. Dabei erfolgt die SSL-verschlüsselte Übermittlung vertraulicher Daten direkt von PC zu PC über einen gesicherten Telekom-Server. Der Mandant stellt den Rechtsanwalt von jeglicher Gewährleistung für die Funktion sowie die technische Leistungsfähigkeit der von Telekom verwendeten Verschlüsselungstechnik bei der Funktion Sicherer Datentransfer frei.

                                                                                                                                               weiter zu § 11




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