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Erstberatung - Schriftliche Beratung

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Erstberatung - So funktioniert die schriftliche Beratung

Übersenden Sie mir einfach per Fax oder Brief Ihre Frage nebst eventuellen Unterlagen oder schildern Sie mir Ihr Problem.

Selbstverständlich können Sie mir Ihre Anfrage auch bequem und kostengünstig per eMail übersenden. In diesem Fall hilft Ihnen das Online-Anfrageformular bei der schnellen und unkomplizierten Durchführung Ihrer Anfrage. Auf dieser Seite finden Sie die erforderlichen Erklärungen zum Ablauf Ihrer Online-Anfrage sowie vorbereitete Fragebögen, die Ihnen die Übermittlung der erforderlichen Informationen erleichtern:

Meine schriftliche Antwort erhalten Sie schnellstmöglich. In der Regel wird meine schriftliche Stellungnahme im Rahmen der Erstberatung spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang Ihrer Anfrage versandt.

Im Rahmen der schriftlichen Beratung erhalten Sie meine Antwort je nach Wunsch

  • per Fax oder
  • per Brief.

Bitte teilen Sie mir mit, wie meine Antwort erfolgen soll. Wenn Sie eine Übersendung per Brief wünschen, teilen Sie mir bitte auch die alternative Korrespondenzadresse mit, falls das Schreiben nicht an Ihre Adresse geschickt werden soll.

Die Vergütung erfolgt stets auf der Basis einer Vergütungsvereinbarung. Je nach Umfang der Erstberatung liegt die Vergütungsspanne zwischen € 30,-- und € 190,-- zuzüglich Umsatzsteuer, zahlbar gegen Rechnung, die ich Ihnen per Fax oder Brief übersende.

Sie wünschen Kostentransparenz und wollen vor der Beauftragung der schriftlichen Erstberatung wissen, welche Kosten in Ihrer Angelegenheit auf Sie zukommen? Dann nutzen Sie einfach die unverbindliche Kostenanfrage.

Bitte beachten Sie, dass die Vergütung für eine Erstberatung so kalkuliert ist, dass weitere Rück- und Nachfragen Ihrerseits zu einem späteren Zeitpunkt nur in Form von Verständnisfragen möglich sind. Fragen, die sich auf einen ergänzten Sachverhalt oder auf neue rechtliche Aspekte des bereits vorgetragenen Sachverhalts beziehen, stellen entweder eine weitere Erstberatung in einer neuen Angelegenheit oder den Übergang von der Erstberatung in eine Intensivberatung in der gleichen Angelegenheit dar und sind entsprechend zu vergüten. In diesen Fällen wäre daher eine ergänzende Vergütungsvereinbarung Voraussetzung für die weitere Beratung.

Rechtliche Hinweise: Der Beratungsservice "Erstberatung - Schriftliche Beratung" ist in rechtlicher Hinsicht zunächst lediglich eine unverbindliche Einladung zur Abgabe Ihres Angebots, mich mit dieser Form der Beratung zu beauftragen. Ein rechtsverbindlicher Beratungsvertrag kommt erst mit der Bestätigung der Annahme dieses Beratungsauftrages durch mich zustande. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte § 2 Mandats-AGB. Sie können Ihren Auftrag bis zum Erhalt meiner Antwort widerrufen. Nähere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Erläuterungen zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (Widerrufsbelehrung).


19.03.2005
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