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GELTUNGSBEREICH
17.09.2007
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Mandats-AGB / Übersicht


§ 1 Mandats-AGB: Geltungsbereich und Allgemeine Bestimmungen

(1) Zweck und Geltung dieser Mandats-AGB
Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen (Mandats-AGB) sind Bestandteil aller vertraglichen Vereinbarungen über die Besorgung von Rechtsangelegenheiten zwischen dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend: der Mandant) und dem Rechtsanwalt Johannes W. Mohn, Helmensbergweg 11 in 73728 Esslingen (nachfolgend: der Rechtsanwalt). Mit der verbindlichen Beauftragung der Dienstleistungen des Rechtsanwalts werden diese Mandats-AGB Bestandteil des Mandatsvertrages. Sie dienen der Regelung und Klarstellung wichtiger Inhalte des Mandatsverhältnisses, welches sich im übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Haben die Vertragsparteien schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den Mandats-AGB vor.

(2) Diese Mandats-AGB gelten: 
  • für die gegenwärtige und auch für jede zukünftige Mandatserteilung des Mandanten an den Rechtsanwalt, selbst wenn dies nicht bei jeder einzelnen Auftragserteilung jeweils ausdrücklich erneut angesprochen wird,
  • für jede Kommunikations- und Textform zum Zwecke der Vertragsanbahnung, des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung (mündlich, telefonisch, per Brief, per Fax, per Online-Kommunikation [Chat, eMail, Website-Kontaktformular]),
  • für den Vertragsschluss mit privaten Mandanten (Verbraucher gem. § 13 BGB), mit freiberuflichen und gewerblichen Mandanten (Unternehmer gem. § 14 BGB, Kaufleute) sowie mit Verbänden und Vereinen.
(3) AGB des Mandanten
Es gelten ausschließlich diese Mandats-AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten finden für die Mandatserteilung nur Anwendung, wenn und soweit die Vertragspartner dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.

(4) Änderungen und Ergänzungen
Bei Änderungen oder Ergänzungen dieser Mandats-AGB gilt jeweils die aktuellste Fassung. Für bestehende Mandatsverhältnisse gilt die Neufassung nur, soweit der Mandant dem nicht binnen einer Frist von vier Wochen nach der Bekanntgabe widerspricht.

(5) Schriftform
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Mandats-AGB oder anderer vom Rechtsanwalt eingeführter Bedingungen, insbesondere einer Beratungs- und/oder Vergütungsvereinbarung, beinhalten, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eine Aufhebung oder einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

(6) Mehrere Vertragspartner
Soweit ein Auftrag von mehreren Mandanten erteilt wurde, wirken auf dieses Mandat bezogene Handlungen, welche einer der Mandanten vornimmt oder welche gegenüber einem Mandanten vorgenommen werden, für und gegen alle Mandanten. Widersprechen sich die Weisungen mehrerer Mandanten, kann das Mandat aus wichtigem Grund gekündigt werden.

                                                                                                                                                weiter zu § 2




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