S  T  A  R  T
 

 MANDATSVERTRAG

17.09.2007
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 Rechtspraxis / Allgemeine Infos


Die Rechtsgrundlagen unserer Zusammenarbeit

Gesetzliche Regelungen
Wenn ich Ihr Angebot annehme, mich mit einer der im Bereich Dienstleistungen dargestellten anwaltlichen Tätigkeiten zu beauftragen, schließen wir einen Vertrag miteinander. In der Regel handelt es sich bei diesem Mandatsvertrag um eine entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) auf der Grundlage eines Dienstvertrages. Soll ein Gutachten erstellt werden, liegt dagegen ein Werkvertrag vor. Darüber hinaus unterliegt unser Vertragsverhältnis den anwaltspezifischen gesetzlichen Regelungen der im Impressum aufgeführten Vergütungs- und Berufsordnungen. 
          Dienstvertrag          Werkvertrag          Gesetzliche Vergütung (RVG)          Impressum

Vertragliche Regelungen
Ergänzend hierzu bestimmt sich die Höhe der Vergütung gegebenenfalls nach einer Vergütungsvereinbarung, der allgemeine Inhalt unseres Mandatsvertrages stets nach den Mandats-AGB, die Bestandteil aller unserer vertraglichen Vereinbarungen über die Besorgung von Rechtsangelegenheiten sind.
          Vergütungsvereinbarung

Überblick: Mandats-AGB
Nachfolgend stelle ich Ihnen im Überblick die vier Paragrafen vor, die allgemeine Bestimmungen des Mandatsvertrages zum Gegenstand haben. Die übrigen sieben Paragrafen regeln spezielle Fragen. Verweise auf diese Paragrafen finden Sie auf den jeweiligen Seiten dieser Website, die sich diesen Themen widmen.
          Mandats-AGB (Überblick)

     Paragraf 1 
enthält Bestimmungen über den Geltungsbereich der Mandats-AGB sowie allgemeine Bestimmungen (AGB des Mandanten, Änderungen und Ergänzungen, Schriftform, mehrere Vertragspartner).
          § 1 Mandats-AGB

     Paragraf 2
regelt Zustandekommen und Beendigung des Mandatsvertrages (Unverbindlichkeit von Dienstleistungsangebot, Anfragen und Vergütungsvoranschlägen, Zustandekommen des Mandatsvertrages, Ablehnung des Angebots durch den Rechtsanwalt, Laufzeit des Mandatsvertrages, Kündigung des Mandatsvertrages, Vergütungsanspruch bei Beendigung des Mandatsvertrages).
          § 2 Mandats-AGB

     Paragraf 4
befasst sich mit dem Inhalt des Mandatsvertrages (Gegenstand des Mandatsvertrages, Einschaltung Dritter, Mandantenmehrheit, Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, Vertragsgegenstand und Nutzungsrechtumfang bei Vertragsgestaltung, Bedingte Übertragung von Nutzungsrechten, Mandantenunterlagen und Versendungsrisiko).
          § 4 Mandats-AGB

     Paragraf 11
enthält Schlussbestimmungen (Abtretung von Rechten aus dem Mandatsvertrag, Geltung deutschen Rechts, Erfüllungsort und Gerichtsstandvereinbarung).
          § 11 Mandats-AGB

Gerne beantworte ich Ihre Fragen
Haben Sie Fragen zu den rechtlichen Grundlagen unserer Zusammenarbeit? Gerne beantworte ich Ihnen diese auch persönlich. Vergütungsvereinbarungen und Mandats-AGB verstehe ich als Leitfaden und Grundlage für Ihr Vertrauen. Deshalb bemühe ich mich um größtmögliche Transparenz.
          Kontakt




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