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VERTRAGSRECHT - Rechtsanwalt in Esslingen
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Rechtsthemen [ Vertragsrecht ]

Vertragsrecht - Rechtsanwalt in Esslingen

Rechtsgebiet
Ein Vertragsrecht als eigenständiges Rechtsgebiet existiert nicht. Es gibt eine Vielzahl von Vertragstypen, die teilweise gesetzlich geregelt sind (z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag), teilweise aber auch in Rechtsprechung und Literatur entwickelt wurden und Bestandteile anderer Vertragstypen in sich tragen (z.B. Leasingvertrag). Die Gesamtheit der sich aus diesen einzelnen Vertragsformen ergebenden Rechtsprobleme wird mit dem Begriff Vertragsrecht erfasst. Diese elementaren Rechtsfragen sind für jede geschäftliche Beziehung zwischen Verbrauchern und Unternehmern ebenso wie von Unternehmern untereinander von Bedeutung.

     Haftungs- und Schadensrecht
Das Haftungs- und Schadensrecht ist ein wesentlicher Bestandteil der komplexen Materie Vertragsrecht. Seine Rechtsgrundlage findet es teilweise in gesetzlichen Regelungen, in weiten Bereichen jedoch auch in vertraglichen Vereinbarungen. Aufgrund der erheblichen ökonomischen Auswirkung von Haftungsfällen ist die Regelung aller Fragen rund um das Thema Haftung und Schadensersatz als Haftungsfolge für das Vertragsrecht von herausragender Bedeutung.

Vorbeugende Vertragsgestaltung
Vertrags- und Haftungsrecht ist in allen Bereichen geschäftlicher Tätigkeit relevant. Die Teilnahme am Wirtschaftsleben als Verbraucher oder als Unternehmer führt zu einer Vielzahl von Geschäftsbeziehungen: Ob in der Beziehung zu Lieferanten, zu Dienstleistern, zu Kunden oder zu Kooperationspartnern - bei jedem geschäftlichen Kontakt kann es zu Unstimmigkeiten und Konflikten kommen, die häufig auch vor Gericht ausgetragen werden und für alle Beteiligten zeitaufwendig und teuer sind. Derartige Schwierigkeiten können jedoch von vornherein vermieden werden, wenn mögliche Probleme bereits bei Abschluss der Verträge bedacht und berücksichtigt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Als standardisierte vertrags- und haftungsrechtliche Regelungen sind sie für alle Geschäftsbeziehungen ein Mittel der vorbeugenden Konfiktvermeidung und -regelung. Allerdings gibt es hierbei eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen und sonstigen Grenzbedingungen zu beachten. Fehlformulierungen können gewünschte Haftungsbeschränkungen zunichte machen und Geld kosten, wenn sie nicht die Praxisabläufe der Kundentransaktionen berücksichtigen. Insgesamt bieten Allgemeine Geschäftsbedingungen dem Verwender vielfältige Möglichkeiten, das Vertragsverhältnis zu seinen Gunsten zu gestalten, jedoch schränken gerade im Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern gesetzliche Bestimmungen diese Gestaltungsmöglichkeiten aus Gründen des Verbraucherschutzes erheblich ein.

Vertragsschluss im Internet (eCommerce-Vertragsrecht)
Eine rasant wachsende praktische Bedeutung kommt insbesondere der Erbringung von Dienstleistungen und dem Handel via Internet zu, auch als Electronic Commerce oder eCommerce bezeichnet. Die Rechtslage beim Vertragsschluss im Internet gestaltet sich grundsätzlich nicht anders als bei "konventionellen" Verträgen, die außerhalb des Internet geschlossen werden. Im Rahmen der Schuldrechtsreform des Jahres 2002 wurde den neuen Medien durch partielle Neufassung des BGB Rechnung getragen. Nach dem BGB kommt ein Vertrag - auch soweit er online via Internet abgeschlossen wird - dadurch zustande, dass beide Parteien sich über den Vertragsinhalt einig sind und übereinstimmende Willenserklärungen abgeben. Problematisch beim Vertragsschluss im Internet ist allerdings die Beweislage. Während außerhalb des Internet Verträge in der Regel durch die Unterschrift beider Vertragsparteien auf dem Vertragsdokument besiegelt werden oder bei mündlich geschlossenen Verträgen im günstigen Fall Zeugen den Vertragsschluss bestätigen können, gibt es im Internet keine dieser Beweismöglichkeiten. Die Beweiskraft einer eMail, die nicht den Anforderungen des Signaturgesetzes entspricht, ist in solchen Fällen höchst strittig und virtuelle Zeugen existieren nicht. Als Teilbereich des allgemeinen Vertragsrechts kommt den Rechtsfragen rund um das eCommerce-Vertragsrecht daher ebenfalls eine wachsende Bedeutung in der anwaltlichen Berufspraxis zu.

Zielgruppen
In diesem Rechtsgebiet berate und vertrete ich Verbraucher und Unternehmer in allen Fragen des Vertrags- und Haftungsrechts inklusive des eCommerce-Vertragsrechts sowie bei Streitigkeiten, die aus der Nichterfüllung oder aus der mangelhaften Erfüllung von Verträgen resultieren.
          Zielgruppen

Dienstleistungen
Unternehmer berate ich insbesondere vor Vertragsabschluss bei der Prüfung und Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Zusammenhang mit allen Bereichen der geschäftlichen Tätigkeit. Dies umfasst z.B. Berater-, Dienstleister-, Werk- und Lieferantenverträge bis hin zu mietrechtlichen und arbeitsrechtlichen Vereinbarungen. Beim Entwurf Ihrer Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen verfolge ich das Ziel, Ihren Interessen so weitgehend wie möglich Rechnung zu tragen, ohne den gesetzlichen Rahmen zu überschreiten. Weiter ist es mein Ziel, in verständlichen Worten zu erklären, welche Rechte und Pflichten Sie aus dem betreffenden Vertrag haben. Auf Wunsch überprüfe ich auch Ihre bereits bestehenden Vertragsbeziehungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf rechtliche Risiken und unterbreite Ihnen gegebenenfalls konkrete Änderungsvorschläge. Bei Bedarf begleite und vertrete ich Sie bei Vertragsverhandlungen mit Kunden oder Geschäftspartnern. Soweit trotz vorhandener Verträge entstandene Konflikte aufgrund der fehlenden Bereitschaft der Beteiligten nicht außergerichtlich gelöst werden können, vertrete ich Ihre Interessen in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Die beispielhafte Darstellung von Dienstleistungen in diesem Rechtsgebiet erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
          Dienstleistungen

Gerne beantworte ich Ihre Fragen

Dienstleistungen
Sollten Sie ergänzende Fragen zu meinem Dienstleistungsangebot im Bereich des Vertragsrechts haben, beantworte ich Ihnen diese selbstverständlich gerne auch persönlich. Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf.
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Rechtsberatung
Auch für eine individuelle Rechtsberatung in einer das Vertragsrecht betreffenden Angelegenheit stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Nutzen Sie einfach meine Beratungsangebote.

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