S  T  A  R  T
 
BERATUNGSSERVICE für Vereinsmitglieder
19.09.2007
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Mandanten / Ehrenamt & Vereine [ Beratungsservice ]


Ihr Beratungsbedarf

Vereinsrelevante Rechtsfragen
Vereine engagieren sich häufig für ein bestimmtes Interessengebiet, das sich auch auf die hierfür relevanten rechtlichen Aspekte erstreckt (z.B. WEG-Recht für Hausverwalter, Mietrecht für Vermieter oder Mieter, Werkvertragsrecht für Handwerker, Urheberrecht für Künstler etc.). Hieraus resultiert jeweils spezifischer juristischer Beratungsbedarf

  • für die geschäftsführenden Organe
  • für die Mitglieder

des Vereins. Für die laufende Rechtsberatung von Vereinsorganen zu fairen Konditionen stehe ich Ihnen gerne mit meiner Kanzlei als externe Rechtsabteilung zur Verfügung.

          Externe Rechtsabteilung

Zusatznutzen aus Vereinsmitgliedschaft
Mitglieder eines Vereins benötigen ebenso des öfteren kompetente Rechtsberatung in den einschlägigen Rechtsgebieten. Für sie bedeutet ein entsprechendes juristisches Beratungsangebot ihres Vereins daher einen erheblichen Zusatznutzen aus ihrer Mitgliedschaft. Den Vereinen bietet die Ermöglichung eines derartigen Beratungsservice für Vereinsmitglieder die Chance zu einer besonderen Profilierung im Servicebereich.

 

Mein Beratungsangebot

Beratungsservice für Vereinsmitglieder
Ich biete Ihrem Verein in Form des Beratungsservice für Vereinsmitglieder eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit an, die Ihnen das kontinuierliche Angebot einer Rechtsberatung für ihre Mitglieder als besonderen Service ermöglicht.

Die Vorteile

  • für die Vereinsmitglieder: jederzeit abrufbare kostenfreie Rechtsberatung im Umfang einer Erstberatung; 
  • für den Verein: kalkulierbare pauschale Vergütung für jede Einzelberatung eines Mitglieds und damit für den besonderen Mitglieder-Service,
  • einfache und flexible Zahlungsabwicklung.
Leistungen 
Vereinsmitglieder können, z.B. nach entsprechender Anmeldung durch ihren Verein, jederzeit eine per Telefon, per eMail oder per WhatsApp durchgeführte Rechtsberatung im Rahmen einer Erstberatung in den für das Vereinsinteresse relevanten Rechtsgebieten in Anspruch nehmen. Sofern das ratsuchende Mitglied eine über den Umfang einer Erstberatung hinausgehende Beratung oder eine sonstige anwaltliche Dienstleistung in Anspruch nehmen will, sind die dadurch anfallenden Kosten vom Mitglied selbst zu tragen. Die Einzelheiten der Organisation und der Vergütung dieses Beratungsservice regeln wir individuell in einem schriftlichen Vertrag.
          Erstberatung
 
Vergütung
Jede Beratung eines Mitglieds erfolgt gegen eine einheitliche Pauschalvergütung. Die Mindesthöhe pro Beratung beträgt € 50,-- inklusive USt. Diese Vergütung wird dem Verein in Rechnung gestellt und in bestimmten Zeitabständen (z.B. monats- oder quartalsweise) abgerechnet. Die Zahlung erfolgt per Überweisung gegen Rechnung. Die konkrete Höhe der pauschalen Vergütung ist abhängig vom voraussichtlichen durchschnittlichen Umfang der Beratungen und von ihrer durchschnittlichen juristischen Schwierigkeit. Diese Vergütung ist ein Festpreis, der unabhängig vom tatsächlichen Umfang der in Anspruch genommenen Beratung im jeweiligen Einzelfall festgelegt wird. Der Höhe der Vergütung liegt dabei eine Mischkalkulation zugrunde, da sich schnell und einfach zu beantwortende und aufwendig zu recherchierende und zu besprechende Beratungen bei einheitlicher Vergütung abwechseln. Für den Fall besonders intensiver Inanspruchnahme des Beratungsservice für Vereinsmitglieder innerhalb bestimmter Perioden kann ein Rabatt vereinbart werden.
 
Kombination
Möglich ist auch die Kombination einer laufenden juristischen Beratung und Unterstützung für die Vereinsführung selbst im Rahmen meines Angebots Externe Rechtsabteilung mit dem Beratungsservice als Angebot an die Mitglieder Ihrer Organisation.
 
Ergänzende Informationen und individuelles Angebot
Selbstverständlich stehe ich Ihnen jederzeit auch gerne persönlich für ergänzende Informationen zur Verfügung. Auf Wunsch unterbreite ich Ihnen ein individuelles Angebot. Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf.

Persönliches Kennenlernen
Wenn Sie mich zunächst einmal unverbindlich kennenlernen möchten - rufen Sie mich einfach an. Gerne stelle ich mich Ihnen persönlich vor. Ein Gespräch zum Kennenlernen können wir in meiner Kanzlei oder in Ihren Geschäftsräumen führen. Selbstverständlich fallen hierfür keinerlei Kosten an.

          Kontakt per Telefon - per eMail - per WhatsApp




 Sie haben Fragen? Ich rufe Sie gerne zurück! Vereinbaren Sie einfach einen Telefontermin:

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