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Erstberatung (Beratungsangebot)

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  Ihr Beratungsbedarf

Sie wünschen eine erste professionelle Einschätzung

  • der Rechtslage auf der Basis der von Ihnen mitgeteilten tatsächlichen Gegebenheiten (Sachverhalt), die der rechtlichen Bewertung Ihres Falles zugrunde zu legen sind,
  • der sich hieraus ergebenden Möglichkeiten und voraussichtlichen Erfolgsaussichten einer weiteren Verfolgung Ihrer ökonomischen und sonstigen Interessen und Ziele inklusive der Chancen einer außergerichtlichen Einigung,
  • des sich aus diesen Überlegungen ergebenden Handlungsbedarfs inklusive der damit verbundenen Kosten, insbesondere bei Beauftragung eines Rechtsanwalts mit Ihrer außergerichtlichen oder gerichtlichen Interessenvertretung. 
  Mein Beratungsangebot

Die Erstberatung informiert Sie zu einem günstigen Preis und daher ohne vertiefte rechtliche Erörterungen als einmalige Beratung pro Angelegenheit über rechtliche Erfolgsaussichten und voraussichtliche Kosten einer eventuellen weitergehenden Verfolgung Ihrer Angelegenheit mit oder ohne anwaltliche Unterstützung. Soweit der von Ihnen mitgeteilte Sachverhalt für diesen Beratungszweck erforderliche wichtige Angaben offensichtlich nicht enthält, bitte ich Sie um ergänzende Informationen oder Unterlagen. Im übrigen beschränkt sich jedoch die rechtliche Prüfung auf den von Ihnen vorgelegten Sachverhalt. Nach der Erstberatung können Sie auf fundierter Grundlage eine Entscheidung darüber treffen, ob die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit Ihrer außergerichtlichen oder gerichtlichen  Interessenvertretung in Ihrem Fall sinnvoll ist bzw. welche Alternativen Ihnen gegebenenfalls zur Verfügung stehen. Hierauf aufbauend ist selbstverständlich auch eine weitergehende außergerichtliche oder gerichtliche Interessenvertretung in dieser Angelegenheit möglich.

Sie haben die Wahl zwischen folgenden Beratungsmöglichkeiten:

Erstberatung im persönlichen Gespräch: Persönliche Beratung
Erstberatung per Telefon: Telefon-Beratung
Erstberatung per eMail: Online-Beratung
Erstberatung per Fax oder per Brief: Schriftliche Beratung

Beratungskosten: Auf diesen Folgeseiten finden Sie auch Angaben zur jeweiligen Vergütung.


19.03.2005
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