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Erstberatung - Online-Rechtsberatung

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Erstberatung - So funktioniert die Online-Beratung

Ihre Online-Anfrage: Stellen Sie mir Ihre Frage oder schildern Sie mir Ihr Problem bequem und kostengünstig per eMail. 

Die Online-Anfrage unterstützt Sie bei der schnellen und unkomplizierten Durchführung einer Erstberatung Online. Sie finden die erforderlichen Erklärungen zum Ablauf Ihrer Online-Anfrage sowie vorbereitete Fragebögen, die Ihnen die Übermittlung der erforderlichen Informationen erleichtern:

Meine Antwort erhalten Sie nach Eingang Ihrer Online-Anfrage schnellstmöglich, in der Regel jedoch spätestens innerhalb von 2 Werktagen.

Im Rahmen der Online-Beratung erhalten Sie meine Antwort je nach Wunsch

  • per Telefon-Rückruf oder
  • per eMail.

Bitte teilen Sie mir mit, wie meine Antwort erfolgen soll. Wenn Sie meinen Telefon-Rückruf wünschen, teilen Sie mir bitte auch mit, wann und unter welcher(n) Nummer(n) ich Sie telefonisch am besten erreichen kann. Auf Wunsch erhalten Sie gegen entsprechenden Aufpreis ergänzend zum telefonischen Gespräch auch eine schriftliche Stellungnahme per eMail, per Brief oder per Fax.

Die Vergütung erfolgt stets auf der Basis einer Vergütungsvereinbarung. Je nach Umfang der Erstberatung liegt die Vergütungsspanne zwischen € 30,-- und € 190,-- zuzüglich Umsatzsteuer, zahlbar gegen Rechnung, die ich Ihnen per eMail ohne elektronische Signatur (nicht "finanzamtstauglich"!) übersende. Auf ausdrücklichen Wunsch erhalten Sie selbstverständlich auch eine schriftliche Rechnung per Post. In diesem Falle kommt zum vereinbarten Preis noch Portoersatz in der jeweiligen Höhe hinzu.

Nach Eingang Ihrer Online-Anfrage teile ich Ihnen einen Vergütungsvorschlag mit. Wenn Sie mit diesem einverstanden sind, wird die Erstberatung in der von Ihnen gewünschten Form durchgeführt. Sollten wir zu keiner Einigung gelangen, ist die Angelegenheit für beide Seiten erledigt und Ihnen sind keine Kosten entstanden. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie ebenfalls in der Erklärung zum Ablauf der Online-Anfrage.

Bitte beachten Sie, dass die Vergütung für eine Erstberatung so kalkuliert ist, dass weitere Rück- und Nachfragen Ihrerseits zu einem späteren Zeitpunkt nur in Form von Verständnisfragen möglich sind. Fragen, die sich auf einen ergänzten Sachverhalt oder auf neue rechtliche Aspekte des bereits vorgetragenen Sachverhalts beziehen, stellen entweder eine weitere Erstberatung in einer neuen Angelegenheit oder den Übergang von der Erstberatung in eine Intensivberatung in der gleichen Angelegenheit dar und sind entsprechend zu vergüten. In diesen Fällen wäre daher eine ergänzende Vergütungsvereinbarung Voraussetzung für die weitere Beratung.

Rechtliche Hinweise: Der Beratungsservice "Erstberatung Online" ist in rechtlicher Hinsicht zunächst lediglich eine unverbindliche Einladung zur Abgabe Ihres Angebots, mich mit dieser Form der Beratung zu beauftragen. Ein rechtsverbindlicher Beratungsvertrag kommt erst mit der Bestätigung der Annahme dieses Beratungsauftrages durch mich zustande. Diese Bestätigung erfolgt in Form der von mir per eMail übersandten Antwort oder durch meinen telefonischen Rückruf. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte § 2 Mandats-AGB. Sie können Ihren Auftrag bis zum Erhalt meiner Antwort widerrufen. Nähere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Erläuterungen zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (Widerrufsbelehrung).


19.03.2005
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