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Vertragsprüfung - Telefon-Rechtsberatung

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Vertragsprüfung - So funktioniert die Telefon-Beratung

Vorbereitete Telefon-Beratung: Das Beratungsangebot "Vertragsprüfung" eignet sich nicht für eine spontane Telefon-Beratung, da für eine Vertragsprüfung zuvor die entsprechenden Vertragsunterlagen vorliegen müssen. In diesem Fall empfiehlt sich daher die Vorbereitung der Telefon-Beratung in gleicher Weise wie bei einer "Vertragsprüfung Online".

Zur Vorbereitung der Vertragsprüfung per Telefon verwenden Sie bitte die Seite

und wählen Sie im Rahmen des dort geschilderten Ablaufs die Antwort-Option

  • per Telefon (ich rufe Sie zurück).

Meine Antwort per Telefon-Rückruf erhalten Sie nach Eingang Ihrer Online-Anfrage schnellstmöglich, in der Regel jedoch spätestens innerhalb von 3 Werktagen. Bitte teilen Sie mir mit, wann und unter welcher(n) Nummer(n) ich Sie telefonisch am besten erreichen kann. Auf Wunsch erhalten Sie gegen entsprechenden Aufpreis ergänzend zum telefonischen Beratungsgespräch auch eine schriftliche Stellungnahme per eMail, per Fax oder per Brief.

Die Vergütung erfolgt stets auf der Basis einer Vergütungsvereinbarung. Je nach Umfang der Vertragsprüfung liegt die Vergütungsspanne zwischen € 30,-- und € 190,-- zuzüglich Umsatzsteuer, zahlbar gegen Rechnung, die ich Ihnen per eMail ohne elektronische Signatur (nicht "finanzamtstauglich"!) übersende. Auf ausdrücklichen Wunsch erhalten Sie selbstverständlich auch eine schriftliche Rechnung per Post. In diesem Falle kommt zum vereinbarten Preis noch Portoersatz in der jeweiligen Höhe hinzu.

Nach Eingang Ihrer Online-Anfrage teile ich Ihnen einen Vergütungsvorschlag mit. Wenn Sie mit diesem einverstanden sind, wird die Vertragsprüfung durchgeführt. Sollten wir zu keiner Einigung gelangen, ist die Angelegenheit für beide Seiten erledigt und Ihnen sind keine Kosten entstanden. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie ebenfalls in der Erklärung zum Ablauf der Online-Anfrage.

Bitte beachten Sie, dass die Vergütung für eine Vertragsprüfung so kalkuliert ist, dass weitere Rück- und Nachfragen Ihrerseits nur in Form von Verständnisfragen möglich sind. Fragen, die sich auf ergänzte Informationen oder auf neue rechtliche Aspekte der bereits vorliegenden Informationen beziehen, erweitern den ursprünglichen Auftrag zur Vertragsprüfung und sind entsprechend zu vergüten. In diesen Fällen wäre daher eine ergänzende Vergütungsvereinbarung Voraussetzung für die weitere Beratung.

Rechtliche Hinweise: Der Beratungsservice "Vertragsprüfung per Telefon" ist in rechtlicher Hinsicht zunächst lediglich eine unverbindliche Einladung zur Abgabe Ihres Angebots, mich mit dieser Form der Beratung zu beauftragen. Ein rechtsverbindlicher Beratungsvertrag kommt erst mit der Bestätigung der Annahme dieses Beratungsauftrages durch mich zustande. Diese Bestätigung erfolgt durch meinen telefonischen Rückruf. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte § 2 Mandats-AGB. Sie können Ihren Auftrag bis zum Erhalt meiner Antwort widerrufen. Nähere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Erläuterungen zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (Widerrufsbelehrung).


19.03.2005
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