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Intensivberatung - Telefon-Rechtsberatung

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Intensivberatung - So funktioniert die Telefon-Beratung

Vorbereitete Telefon-Beratung: Das Beratungsangebot "Intensivberatung" eignet sich nicht für eine spontane Telefon-Beratung, da die Fragestellungen im Rahmen einer Intensivberatung für eine unvorbereitete Rechtsberatung grundsätzlich zu komplex und umfangreich sind. In diesem Fall empfiehlt sich daher die Vorbereitung der Telefon-Beratung in gleicher Weise wie bei einer "Intensivberatung Online".

Zur Vorbereitung der Intensivberatung per Telefon verwenden Sie bitte die Seite

und wählen Sie im Rahmen des dort geschilderten Ablaufs die Antwort-Option

  • per Telefon (ich rufe Sie zurück). 

Meine Antwort per Telefon-Rückruf erhalten Sie nach Eingang Ihrer Online-Anfrage schnellstmöglich, in der Regel jedoch spätestens innerhalb von 1 Woche. Bitte teilen Sie mir mit, wann und unter welcher(n) Nummer(n) ich Sie telefonisch am besten erreichen kann. Auf Wunsch erhalten Sie gegen entsprechenden Aufpreis ergänzend zum telefonischen Beratungsgespräch auch eine schriftliche Stellungnahme per eMail, per Fax oder per Brief.

Die Vergütung erfolgt auf der Basis des RVG oder einer Vergütungsvereinbarung. Nach Eingang Ihrer Online-Anfrage teile ich Ihnen einen Vergütungsvorschlag mit. Wenn Sie mit diesem einverstanden sind, wird das Rechtsgutachten erstellt. Sollten wir zu keiner Einigung gelangen, ist die Angelegenheit für beide Seiten erledigt und Ihnen sind keine Kosten entstanden. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie ebenfalls in der Erklärung zum Ablauf der Online-Anfrage.

Rechtliche Hinweise: Der Beratungsservice "Intensivberatung per Telefon" ist in rechtlicher Hinsicht zunächst lediglich eine unverbindliche Einladung zur Abgabe Ihres Angebots, mich mit dieser Form der Beratung zu beauftragen. Ein rechtsverbindlicher Beratungsvertrag kommt erst mit der Bestätigung der Annahme dieses Beratungsauftrages durch mich zustande. Diese Bestätigung erfolgt durch meinen telefonischen Rückruf. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte § 2 Mandats-AGB. Sie können Ihren Auftrag bis zum Erhalt meiner Antwort widerrufen. Nähere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Erläuterungen zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (Widerrufsbelehrung).


19.03.2005
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