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Intensivberatung - Persönliche Beratung

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Intensivberatung - So funktioniert die persönliche Beratung

Vereinbaren Sie einfach einen Termin für Ihr persönliches Beratungsgespräch im Rahmen der Intensivberatung in ansprechender Atmosphäre im Besprechungsraum meiner Kanzlei oder vor Ort in Ihren Geschäftsräumen. Eine Terminvereinbarung ist in der Regel spätestens innerhalb von 1 Woche kurzfristig möglich.

Nähere Informationen über persönliche Beratungsgespräche finden Sie

  • zum Ablauf und zur optimalen Vorbereitung auf der Seite "Besprechungen",
  • zur Terminvereinbarung auf der Seite "Termine".

Selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch gegen entsprechenden Aufpreis ergänzend zum persönlichen Gespräch auch ein kurzes oder ausführliches schriftliches Gutachten per eMail, per Fax oder per Brief.

Vorbereitung der Intensivberatung: Für eine Intensivberatung empfiehlt sich eine Vorbereitung des persönlichen Beratungsgesprächs, da die Fragestellungen im Rahmen einer Intensivberatung für eine unvorbereitete Rechtsberatung grundsätzlich zu komplex und umfangreich sind. In diesem Fall empfiehlt sich daher die Vorbereitung der persönlichen Beratung durch Übersendung Ihrer Fragen und eventueller Unterlagen per eMail, per Fax oder per Brief.

Zur Vorbereitung der Intensivberatung per eMail verwenden Sie bitte das Online-Anfrageformular. Es hilft Ihnen bei der schnellen und unkomplizierten Vorbereitung der Intensivberatung. Auf dieser Seite finden Sie die erforderlichen Erklärungen zum Ablauf Ihrer Online-Anfrage sowie vorbereitete Fragebögen, die Ihnen die Übermittlung der erforderlichen Informationen erleichtern:

Die Vergütung erfolgt auf der Basis des RVG oder einer Vergütungsvereinbarung. Sie wünschen Kostentransparenz und wollen vor der Vereinbarung des Beratungsgesprächs wissen, welche Kosten in Ihrer Angelegenheit auf Sie zukommen? Dann nutzen Sie einfach die unverbindliche Kostenanfrage.

Rechtlicher Hinweis: Der Beratungsservice "Intensivberatung - Persönliche Beratung" ist in rechtlicher Hinsicht zunächst lediglich eine unverbindliche Einladung zur Abgabe Ihres Angebots, mich mit dieser Form der Beratung zu beauftragen. Ein rechtsverbindlicher Beratungsvertrag kommt erst mit der Bestätigung der Annahme dieses Beratungsauftrages durch mich zustande. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Mandats-AGB.


19.03.2005
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